Registrierter Nutzer Registriert seit: 09.04.2005
Beiträge: 463
Lang: Offline
Beitrag Datum: 29.01.2014 Uhrzeit: 16:10 ID: 51941 | Social Bookmarks: Hallo. ich habe ein Angebot eines Fassadenbauers für eine Pfosten riegel fassade vorliegen. Es handelt sich um einen Bestandsbau, die Fassade soll ausgetauscht werden. Folgende Frage: unter dem Titel: übergeordnete Leistungen werden 1. die Baustelleneinrichtung, 2. ein Aufmaß (Gebäudeeinmessung), 3. der statische Nachweis angeboten. Handelt es sich dabei (zumindest bei den Punkten 2. und 3. ) nicht um Nebenleistungen, die nicht vergütet werden? Grüße, Michael ach ja: es heißt natürlich "statische Berechnung" und "Aufmaß" |
| |
|
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 29.01.2014 Uhrzeit: 18:41 ID: 51942 | Social Bookmarks: Wie war es denn ausgeschrieben? VOB? |
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 29.01.2014 Uhrzeit: 19:18 ID: 51943 | Social Bookmarks: wenn er es so anbietet, dann bietet er es so an! Er kann ja auch noch sechzig Mettbrötchen für seine Leute aufschreiben, wenn er meint, dass er die braucht, um seine Leistung zu erstellen. (Ich gehe mal davon aus, dass es keine Ausschreibung gab, oder?) [edit] oha, hatte die Antwort seit zwei Stunden im Browser offen, pc will wohl auf dasselbe hinaus [/edit] |
Social Bookmarks: Zitat:
Steht ihm zu 2. ein Aufmaß (Gebäudeeinmessung), Gebäudeeinmessung gibt es hoffentlich...erfolgt bei erstmaliger Fertigstellung des äußeren Hülle und macht der Vermesser. Aufmaß sollte Teil seiner Leistung sein, aber hängt vom Beschrieb ab 3. der statische Nachweis Steht ihm zu, wenn der AG kein vollständige Fassadenstatik liefert. | ||
Registrierter Nutzer Registriert seit: 09.04.2005
Beiträge: 463
Lang: Offline
Beitrag Datum: 30.01.2014 Uhrzeit: 13:17 ID: 51953 | Social Bookmarks: danke für die infos. nein, eine ausschreibung war leider nicht gewünscht Grüße Michael |
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 30.01.2014 Uhrzeit: 18:54 ID: 51956 | Social Bookmarks: na dann ist es doch kein Problem, ob das nun in die Einheitspreise eingerechnet oder separat ausgewiesen wird. Vielleicht wusste der Anbieter ja auch einfach nicht, inwieweit er das leisten soll, wird ihm das Gerüst geliefert oder die Fassadenstatik? So hat er doch eigentlich für Transparenz gesorgt, man kann die Positionen bei Nichtbedarf streichen und die EPs gelten weiter. Problematisch wird das auch eigentlich erst dann, wenn bei der Abrechnung solche Positionen aus dem Ärmel gezaubert werden, die vorher nicht im Angebot standen.... |
| |
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Wieviel kann man/frau als Student für Aufmaß verlangen? | rufio | Beruf & Karriere | 23 | 05.12.2017 23:30 |
Bauzaun umsetzen, nach VOB zusätzliche Leistung? | LaHood | Planung & Baurecht | 11 | 08.09.2010 23:58 |
kleine Gebrauchsanleitung & Software für Aufmaß | supermopp | Konstruktion & Technik | 3 | 09.03.2009 15:00 |
Besondere Leistungen der HOAI | Blumenschein | Konstruktion & Technik | 0 | 05.03.2009 17:06 |
Lohn für Aufmaß??? | D C | andere Themen | 1 | 16.11.2004 10:57 |