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Datum: 14.01.2011
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Sicherheitstreppenraum mit Aufzug

#1 (Permalink)
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Hallo an Alle,

für meine Bachelorarbeit würde ich gerne mit einem Sicherheitstreppenhaus arbeiten. Diese soll an einer Außenwand liegen, und über einen dreiseitig offenen Gang/Balkon zu erschließen sein.

Div. Maße für Gang/Treppenbreite, Brüstung und Türabstände sind im Neufert, bzw. Planungsatlas verzeichnet.

Jedoch finde ich keine Angaben, ob auch ein Aufzug im Sicherheitstreppenhaus zulässig ist?

Hoffe auch eure Hilfe!

Danke

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Datum: 14.01.2011
Uhrzeit: 23:01
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AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug

#2 (Permalink)
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Ich denke nicht:

Zitat:
4.2.7
Vor den Türen außenliegender Sicherheitstreppenräume müssen offene Gänge im freien Luftstrom so angeordnet sein, dass Rauch ungehindert ins Freie abziehen kann. Öffnungen in den Wänden der Sicherheitstreppenräume sind zulässig

1. zu offenen Gängen,
2. ins Freie.

Zur Belichtung der Sicherheitstreppenräume sind nur feste Verglasungen zulässig. Der Abstand von der Tür zum Sicherheitstreppenraum zu anderen Türen muss mindestens 3 m betragen.
Ein Aufzugschacht ist weder 1 noch 2.

Quelle: http://www.is-argebau.de/Dokumente/42310702.pdf

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Datum: 15.01.2011
Uhrzeit: 12:25
ID: 42157



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Ich denke nicht:



Ein Aufzugschacht ist weder 1 noch 2.

Quelle: http://www.is-argebau.de/Dokumente/42310702.pdf
Danke für deine Antwort...
Meiner Meinung nach, sind keine Öffnungen in der hier Rot dargestellten Wand erlaubt, sondern nur in Richtung der Außenwand, wie du es schon richtig Zitiert hast.
Doch wenn ich mein Aufzug innerhalb dieses Treppen"schachtes" lege, bekomm ich dann trotzdem Probleme? (Aufzug verkleinert, schematisch blau dargestellt.)

Sinn des Sicherheitstreppenraumes, soll ja sein, dass eindringen von Rauch und Feuer zu vermeiden. Wenn ich jetzt zusätzlich ein Aufzug im Trepperaum installiere, ändert sich ja an der Situation nichts?!
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Sicherheitstreppenraum mit Aufzug-unbenannt-1.jpg  

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Datum: 15.01.2011
Uhrzeit: 14:42
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AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #4 (Permalink)
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hm ein aufzug ist auch eine brandlast, und deswegen wohl nicht im sicherheitstreppenraum zulässig.

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Datum: 15.01.2011
Uhrzeit: 16:45
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AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #5 (Permalink)
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in der MBO steht auch noch:

Zitat:
§ 39
Aufzüge
(1) 1 Aufzüge im Innern von Gebäuden müssen eigene Fahrschächte haben, um eine Brandausbreitung in andere Geschosse ausreichend lang zu verhindern.
2 In einem Fahrschacht dürfen bis zu drei Aufzüge liegen.
3 Aufzüge ohne eigene Fahrschächte sind zulässig

1. innerhalb eines notwendigen Treppenraumes, ausgenommen in Hochhäusern,
2. innerhalb von Räumen, die Geschosse überbrücken,
3. zur Verbindung von Geschossen, die offen miteinander in Verbindung stehen
dürfen,
4. in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2;
sie müssen sicher umkleidet sein.
Ich denke man wird sie in einem Sicherheitstreppenraum nicht machen dürfen, selbst wenn ma einen eigenen Fahrschachtbaut da die Rauchdichtigkeit nicht gegenen ist.
__________________
[...selbst das Vertraute ist nur wohl bekannt, solange man darauf verzichtet, genau hinzusehen.] [Daniel Kehlmann]

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Datum: 15.01.2011
Uhrzeit: 16:57
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AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #6 (Permalink)
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Erstmal zum hier gezeigten Treppenhaus: Das ist so auch nicht zulässig. Die Tür schlägt voll in die Lauflinie auf...
Beim Aufzu bin ich mir nicht sicher, wie das mit einem Feuerwehraufzu wäre - vielleicht wäre der zumindest im Schleusenbereich zulässig. Vielleicht guckst Du mal ob zu diesen Aufzügen etwas zu finden ist.
__________________
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Datum: 15.01.2011
Uhrzeit: 18:39
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AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #7 (Permalink)
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Feuerwehraufzüge benötigen eigene Vorräume und können somit also nicht in einem Treppenhaus liegen.

Mal anders gefragt, warum muss es denn unbedingt ein Sicherheitstreppenhaus sein? Warum kann der 2. Rettungsweg nicht über die Fenster oder ein zweites Treppenhaus o.ä. realisiert werden?
Die Fläche für die beiden Stichgänge und den "Außenflur" könnte man doch auch für ein weiteres Treppenhaus nutzen.

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