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KeRo: Offline
Ort: Berlin ![]() Beitrag Datum: 14.01.2011 Uhrzeit: 15:57 ID: 42148 | Social Bookmarks: Hallo an Alle, für meine Bachelorarbeit würde ich gerne mit einem Sicherheitstreppenhaus arbeiten. Diese soll an einer Außenwand liegen, und über einen dreiseitig offenen Gang/Balkon zu erschließen sein. Div. Maße für Gang/Treppenbreite, Brüstung und Türabstände sind im Neufert, bzw. Planungsatlas verzeichnet. Jedoch finde ich keine Angaben, ob auch ein Aufzug im Sicherheitstreppenhaus zulässig ist? Hoffe auch eure Hilfe! Danke |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 14.01.2011 Uhrzeit: 23:01 ID: 42155 | Social Bookmarks: Ich denke nicht: Zitat:
Quelle: http://www.is-argebau.de/Dokumente/42310702.pdf | |
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KeRo: Offline
Ort: Berlin ![]() Beitrag Datum: 15.01.2011 Uhrzeit: 12:25 ID: 42157 | Social Bookmarks: Zitat:
Meiner Meinung nach, sind keine Öffnungen in der hier Rot dargestellten Wand erlaubt, sondern nur in Richtung der Außenwand, wie du es schon richtig Zitiert hast. Doch wenn ich mein Aufzug innerhalb dieses Treppen"schachtes" lege, bekomm ich dann trotzdem Probleme? (Aufzug verkleinert, schematisch blau dargestellt.) Sinn des Sicherheitstreppenraumes, soll ja sein, dass eindringen von Rauch und Feuer zu vermeiden. Wenn ich jetzt zusätzlich ein Aufzug im Trepperaum installiere, ändert sich ja an der Situation nichts?! | |
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k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 15.01.2011 Uhrzeit: 14:42 ID: 42159 | Social Bookmarks: hm ein aufzug ist auch eine brandlast, und deswegen wohl nicht im sicherheitstreppenraum zulässig. |
Social Bookmarks: in der MBO steht auch noch: Zitat:
__________________ [...selbst das Vertraute ist nur wohl bekannt, solange man darauf verzichtet, genau hinzusehen.] [Daniel Kehlmann] | ||
Social Bookmarks: Erstmal zum hier gezeigten Treppenhaus: Das ist so auch nicht zulässig. Die Tür schlägt voll in die Lauflinie auf... Beim Aufzu bin ich mir nicht sicher, wie das mit einem Feuerwehraufzu wäre - vielleicht wäre der zumindest im Schleusenbereich zulässig. Vielleicht guckst Du mal ob zu diesen Aufzügen etwas zu finden ist.
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 15.01.2011 Uhrzeit: 18:39 ID: 42162 | Social Bookmarks: Feuerwehraufzüge benötigen eigene Vorräume und können somit also nicht in einem Treppenhaus liegen. Mal anders gefragt, warum muss es denn unbedingt ein Sicherheitstreppenhaus sein? Warum kann der 2. Rettungsweg nicht über die Fenster oder ein zweites Treppenhaus o.ä. realisiert werden? Die Fläche für die beiden Stichgänge und den "Außenflur" könnte man doch auch für ein weiteres Treppenhaus nutzen. |
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