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Social Bookmarks: Meines Wissens sind die Architektenleistungen - wöchentliche Fixe-Jour-Termine - Protokollierung dieser Termin und Versand an alle Teilnehmer keine Grundleistungen nach HOAI (Fassung 2009) § 34 Gebäude und können somit als besondere Leistungen abgerechnet werden. Korrekt? | |
Social Bookmarks: Beim zweiten Punkt würde ich Dir zustimmen, das wäre typischerweise auch eine Aufgabe für den Projektsteuerer nach AHO. Da er zusätzlich Geld dafür bekommt, kann das beim Architekten m.E. nicht automatisch enthalten sein. Bei den Fixe-Jour-Terminen bin ich mir nicht so sicher.
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Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 02.06.2014 Uhrzeit: 15:57 ID: 52795 | Social Bookmarks: Ich denke hier kommt es einfach darauf an, was im Vertrag steht. s auch: Baubesprechungsprotokoll - HOAI.de - Forum |
Social Bookmarks: Zitat:
Es ist ein gewöhnlicher Architektenvertrag LPH. 1-9 ohne besondere Leistungen, die dort festgehalten werden. Es gibt einen Projektsteuerer. Natürlich führt der Bauleiter auf Architektenseite ein Baustellentagebuch und hält eigene Notizen fest, aber er ist doch nicht die Sekretärin vom Bauherrn oder Projektsteuerer. Protokolle zu Fix-Jour-Termine mit anderen Beteiligten und Fachplanern sind keine Grundleistung. Ist es der wöchentliche Fix-Termin? | ||
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![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 03.06.2014 Uhrzeit: 12:47 ID: 52800 | Social Bookmarks: mal abgesehen von der Vergütung: Ich finds zwar auch lästig, aber meistens lohnt es sich doch irgendwie, das Protokoll selbst zu führen. Man hat damit ja doch ein ziemlich scharfes Schwert in der Hand. |
Social Bookmarks: Zitat:
Der Architekt ist sowieso irgendwie immer Mädchen für alles und wird gerne auch für nicht beauftragte Leistungen beansprucht/mißbraucht. Ich versuche das zukünftig etwas cleverer zu gestalten, denn man nimmt mitunter auch unnötige Haftungsrisiken auf sich. Haustechniker oder Statiker sind da schon schlauer als wir. | ||
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 10.06.2014 Uhrzeit: 17:59 ID: 52830 | Social Bookmarks: Ich meine, die Teilnahme am Jour Fixe und die Protokollführung (wenn es keinen Projektsteuerer gibt) gehören durchaus zur allgemeinen Koordinationspflicht des Architekten. Ich habe noch nie gehört, dass sich jemand dafür separat entlohnen lässt. Das mit dem "scharfen Schwert" ist so eine Sache. Wenn die beteiligten Parteien ihre Korrektur- und Ergänzungsrechte ernst nehmen, werden die Protokolle über zwei Wochen in 5 Editionen rundgeschickt, bis in der finalen Version besonders kritische Passagen wörtlich von den Partnern übernommen sind. Und dann ist das Protokoll-Führen eine sehr arbeitsaufwendige, undankbare Rolle, die man allzu gern einem anderen überlassen würde. Aber wie gesagt, dem Architekt fällt dieser Job als Teil und Instrument seiner Koordinationsleistung m. E. normalerweise zu Recht zu. T. |
Social Bookmarks: Zitat:
Der Architekt ist m.E. nicht die Tipse der anderen lt. Grundleistungen HOAI. Nehmen wir doch zum Vergleich die Haustechniker mit ähnlichen Leistungsphasen: Pro Gewerk schneiden Sie in der Regel deutlich besser beim Honorar ab, als der Architekt. Häufig bekommen Sie für 4 Gewerke zu planen/koordinieren ca. 40% des vergleichbaren Architektenhonorars. Der Architekt hat allerdings häufig 14-15 eigene Gewerke zu planen/koordinieren und die Haustechnik noch mitzuverarbeiten. Oben drauf soll er dann auch noch für diese Fachplaner die Protokollführung und Bauzeitenplanung mit übernehmen. Kann so nicht Teil der Grundleistung sein. | ||
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![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 11.06.2014 Uhrzeit: 21:02 ID: 52833 | Social Bookmarks: Aber wie gesagt, dem Architekt fällt dieser Job als Teil und Instrument seiner Koordinationsleistung m. E. normalerweise zu Recht zu. ... mit der koordination wird einem einfach alles untergejubelt, oder? |
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