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ME88: Offline
Beitrag Datum: 03.08.2014 Uhrzeit: 16:53 ID: 53140 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, ich bin gerade dabei für eine Wirtschaftsbetrachtung meines Entwurfes die Flächen zu ermitteln, jedoch bin ich mir bei einigen Dingen nicht ganz sicher welchen Flächenarten diese zuzuordnen sind. Erst mal versuche ich zu verstehen, welcher Nutzungsart und Ebene die Fläche unter der ersten Treppe zu berechnen ist. Unter meiner Treppe im KG befindet sich ein Abstellraum. Ist diese Fläche somit dem KG als Nutzfläche zu berechnen? Verstehe ich das richtig, dass die erste Treppe als Verkehrsfläche im KG nicht berücksichtigt wird, sondern im EG als Verkehrsfläche zu betrachten ist? Also würde im KG nur die Verkehrsfläche des Flures angerechnet werden, oder? Meine zweite Frage wendet sich an die Höhen. Ich weiß, dass man z.B. unter Dachschrägen die 2m und 1m Höhen beachten muss, um die Wohnfläche zu berechnen. Gilt diese Regel auch zur Ermittlung der Nutzfläche, oder sind die Flächen unter 1m dennoch als Nutzflächen zu betrachten? Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir etwas Licht ins Dunkle bringen würdet. Mit besten Grüßen ME |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.08.2006
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 04.08.2014 Uhrzeit: 00:19 ID: 53144 | Social Bookmarks: Die DIN 277 liegt dir vor? |
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