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Datum: 17.08.2014
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Abstandsflächen in Baden-Württemberg

#1 (Permalink)
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Ein bayerisches Servus ans Forum! Ich bin als bayerischer Architekt erstmals mit dem Baden-Württembergischen Baurecht konfrontiert, speziell die Abstandsflächen.

Die BayBo sagt im Art. 6 Abs. 5: "Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 1 H…"
Die LBO-BW sagt im § 5 Abs. 7: "Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt … allgemein 0,4 der Wandhöhe…"

Wenn der Wert 0,8 wäre, würde ich ja gar nicht nachfragen, aber ist es tatsächlich so, dass in BW nur 40% der bayerischen Abstandsflächen einzuhalten sind oder übersehe ich etwas? Ich glaube ein Münchner Bauträger würde feuchte Augen kriegen… Wie gehen die grenzgängigen Architekten damit um?

Besten Dank für die Antworten

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Beitrag
Datum: 17.08.2014
Uhrzeit: 21:41
ID: 53261



AW: Abstandsflächen in Baden-Württemberg

#2 (Permalink)
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Tja so ist das nunmal, wenn es in jedem Dorf anders brennt..

-für die Ermittlung der Wandhöhe / H gibt es teilweise unterschiedliche Regelungen

-und in Rheinland-Pfalz sind nur alle 60 m innere Brandabschnitte erforderlich

-ein Vollgeschoss ist auch fast überall anders definiert

-NRW hat immer noch nicht seine Bauordnung an die Musterbauordnung angepasst

...

Wir planen deutschlandweit, da hilft es nur bei jedem Projekt das jeweilige aktuell gültige Bauordnungsrecht von neuem zu studieren. Ich hab es aufgegeben, zu versuchen, die teilweise subtilen Unterschiede im Kopf zu behalten.

Achso, ganz vergleichbar ist H und Wandhöhe in By und BW ja nicht, da Dachbereiche und Geländehöhen unterschiedlich eingehen und ein Schmalseitenprivilleg gibt es in BW auch nicht.

Geändert von personal cheese (17.08.2014 um 22:05 Uhr).

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mehrheit is on a distinguished road

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Datum: 20.08.2014
Uhrzeit: 19:10
ID: 53268



AW: Abstandsflächen in Baden-Württemberg #3 (Permalink)
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Danke für die Bestätigung. In BW scheinen ja Sonne und Luft flexibler zu sein als in BY.

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