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![]() Beitrag Datum: 17.08.2014 Uhrzeit: 17:46 ID: 53260 | Social Bookmarks: Ein bayerisches Servus ans Forum! Ich bin als bayerischer Architekt erstmals mit dem Baden-Württembergischen Baurecht konfrontiert, speziell die Abstandsflächen. Die BayBo sagt im Art. 6 Abs. 5: "Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 1 H…" Die LBO-BW sagt im § 5 Abs. 7: "Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt … allgemein 0,4 der Wandhöhe…" Wenn der Wert 0,8 wäre, würde ich ja gar nicht nachfragen, aber ist es tatsächlich so, dass in BW nur 40% der bayerischen Abstandsflächen einzuhalten sind oder übersehe ich etwas? Ich glaube ein Münchner Bauträger würde feuchte Augen kriegen… Wie gehen die grenzgängigen Architekten damit um? Besten Dank für die Antworten |
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