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moritz007: Offline
Beitrag Datum: 29.09.2014 Uhrzeit: 13:24 ID: 53383 | Social Bookmarks: Hallo, habe folgendes Problem. Ich möchte auf ein vorhandenen Bungalow 2 Stockwerke aufstocken. Brauche aber die Unterschrift vom Nachbarn, da ich keine 3 m Grenzabstand habe. Dieser gibt sie mir leider nicht. Ich könnte laut Bauamt trotzdem aufstocken, wenn ich die fehlenden 60 cm einrücken würde. Entstehen mir dadurch aber nicht deutlich höhere Kosten? Mir fehlt ja die tragende Wand auf der einen Seite für die Aufstockung. Mein jetziges Flachdach hat nur eine Holzdecke, ist also nicht massiv. Müssen da nicht Stützen und Träger teilweise bis in den Keller gesetzt werden, damit das funktioniert? Hat da hier jemand Erfahrung um wieviel % Mehrkosten ich da ungefähr rechnen muss? Nur pi mal Daumen. Oder macht das überhaupt keinen Sinn? Der Nachbar meinte noch so, wenn ich ihm eine Entschädigung zahlen würde, dann würde er vielleicht unterschreiben. Allerdings nur wenn er den Plan vom neuen Teil sehen würde. Wenn das für ihn ok wäre, würde er zustimmen, aber nur für diesen Plan, für keine Änderungen. Was meint ihr, geht das so? |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 29.09.2014 Uhrzeit: 22:09 ID: 53388 | Social Bookmarks: Selbst, wenn du Wand auf Wand setzt, müsste nachgewiesen werden, dass vorhandene Lastabtragmöglichkeiten und Fundamente für die zusätzlichen 2 Geschosse ausreichend sind. Nimm dir doch lieber Architekt und Statiker und kläre das mit denen. |
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moritz007: Offline
Beitrag Datum: 29.09.2014 Uhrzeit: 23:51 ID: 53390 | Social Bookmarks: Danke dir für die Antwort. Klar Architekt und Statiker werde ich dann auch nehmen. Wollte mich nur vorab mal schlau machen, ob ich den Plan lieber ganz vergessen soll. Wenn ihr mir sagt, vergiss es, das wird nicht gehen oder ist zu teuer. Wie gesagt, ich muss ca 50cm reinrücken und da ist dann definitiv keine (tragende) Wand mehr drunter. Das gibt Probleme mit der Statik oder? |
Social Bookmarks: Wenn Du wirklich um zwei volle Stockwerke aufstockst, dann werden auch 3 m Grenzabstand kaum ausreichen um die Abstandsflächen korrekt auf Deinem Grundstück nachzuweisen. Vermutlich mußt Du zwischen 3,50 und 4,00 m Grenzabstand einhalten, bei einer Höhe von 3 Geschossen. Wird dann wirklich kompliziert von der Lastabtragung, selbst wenn Du mit einer "leichten" Bauweise z.B. Holzständer arbeitest. Das sollte sich auf jeden Fall ein Architekt vor Ort anschauen. Vielleicht gibt es eine einfachere Lösung. | |
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