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svenco: Offline
Ort: Frankfurt Beitrag Datum: 16.10.2014 Uhrzeit: 02:05 ID: 53433 | Social Bookmarks: Hallo liebe Kollegen, meine Nachbarn sind Rentner und Griechenland-Fans. Sie hatten vor ca. 20 Jahren ein Haus auf einer der gr. Inseln bauen lassen. Ich will Ihnen gerne helfen mit meiner fachlichen Qualifikation als Architekt. Seit 1. August 2014 gab es eine Gesetzesänderung in GR und sollten laut Ingenieur, der bereits ein Aufmaß des Gebäudes und eine GPS-Vermessung des Grundstücks vollzogen hat nun eine Strafe zahlen, die er erhalten soll und sie an die angebliche zuständige Behörde weiterleiten soll. Die Strafe beläuft sich auf ca. 7000,- EUR. Meine Frage, wer kennt sich im Baurecht in GR aus, vielleicht ein nativer Grieche hier im Forum? Es geht um die Frage, welches Baurecht im Jahre 1995 und heute gültig ist /war, bezogen auf Grenzbebauung, Bauüberschreitung eines Baufensters, GRZ und GFZ (gibt es die?) und die Frage der Haftung eines Planers (wie lange können Planungsfehler geahndet werden), falls welche auftreten sollten. Ich danke jedem hier für die bisherige Unterstützung zu meinen Fragen und hoffe auch diesmal wieder professionelle Unterstützung zu erhalten. Viele Grüße svenco |
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