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Martin Haller: Offline


Martin Haller is on a distinguished road

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Datum: 11.11.2014
Uhrzeit: 13:02
ID: 53503



Treppenlaufbreite Berlin 1,10m

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

welche Bestimmung bzw. Gesetz ist die Grundlage für die geforderte Treppenlaufbreite von 1,10m in Berlin? Ich habe in der BauO dazu keine konkrete Angabe gefunden. Allerdings ist mir diese Angabe für Berlin und Hamburg schon öfters über den Weg gelaufen.

Vielen Dank für die Unterstützung!

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Datum: 11.11.2014
Uhrzeit: 19:28
ID: 53505



AW: Treppenlaufbreite Berlin 1,10m

#2 (Permalink)
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Die Bauordnung formuliert ja in §34 recht allgemein ein Schutzziel:

Zitat:
(5) Die nutzbare Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen.
Die DIN 18065 ist eine eingeführte technische Baubestimmung, hierin wird für notwendig Treppen eine nutzbare Treppenlaufbreite von mindestens 1,00 m gefordert.
Nach ASR A2.3 oder auch VersStättV gibt es eine Staffelung nach den darauf angewiesenen Peronen: 1 m bis 20 Personen, 1,20 m 21 - 200 Personen etc.
1,10 kommt hier nicht vor.

Ich kann mir die 1,10 m nur so erklären, dass evtl. zur Mindestbreite von 1,00 m 10 cm für Handlauf und Wandabstand hinzuaddiert wurden und die 1,10 somit nicht der nutzbaren Treppenlaufbreite entsprechen? Evtl. hat es auch mit der Handhabung der Krankentrage an den Zwischenpodesten zu tun?

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Datum: 12.11.2014
Uhrzeit: 10:49
ID: 53506



AW: Treppenlaufbreite Berlin 1,10m #3 (Permalink)
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da kann man mal sehen, wie lange sich veraltetes Wissen im Netz hält, selbst
bei Wikipedia und in den Infoblättern der Treppenhersteller.
Zumindest in Hamburg gibt es die 1,10m Regelung für Wohngebäude mit mehr als
2WE, ich glaube seit der HBauO2006, nicht mehr.
Wahrscheinlich ist es in Berlin ähnlich...

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Martin Haller is on a distinguished road

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Datum: 12.11.2014
Uhrzeit: 12:07
ID: 53507



AW: Treppenlaufbreite Berlin 1,10m #4 (Permalink)
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Hallo liebe Antwortenden,

erst einmal Danke für die schnellen Antworten.

Ich habe auch schon gedacht, dass es mit der alten Bauordnung zusammen hängt und diese inzwischen auch gefunden.

Allerdings steht dort unter §32 auch nur Folgendes:

5) Die nutzbare Breite der Treppen und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss mindestens 1 m betragen.

So richtig schlau werde ich aus dem Ganzen immer noch nicht, da es sich bei den 1,10m tatsächlich um die lichte Breite der Treppe handelt. Teilweise ist diese Angabe von Webseiten, die entstanden sind als die neuen Bauordnung in Berlin schon längst in Kraft getreten ist.

Vielleicht hat noch jemand einen geschichtlichen Hinweis, woher dieser "Mythos" stammen könnte...

Gruß!

Geändert von Martin Haller (12.11.2014 um 12:09 Uhr). Grund: Rechtschreibfehler

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Beitrag
Datum: 12.11.2014
Uhrzeit: 12:34
ID: 53508



AW: Treppenlaufbreite Berlin 1,10m #5 (Permalink)
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Dann ist Deine HbauO noch zu neu, das stand damals in §31
Zitat:
Zitat von Hamburgischer Bauordnung (HbauO), Stand: 5.10.2004
§ 31 Treppen und Rampen
4) 1 Treppen und Treppenabsätze notwendiger Treppen müssen eine für den
größten zu erwartenden Verkehr ausreichende nutzbare Breite und Tiefe haben.
2 Sie muß in Hochhäusern mindestens 1,25 m, in anderen Gebäuden mindestens
1,1 m betragen.

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Martin Haller is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 12.11.2014
Uhrzeit: 12:56
ID: 53509



AW: Treppenlaufbreite Berlin 1,10m #6 (Permalink)
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...danke für den Hinweis!

Ich habe mal in den historischen Berliner Bauordnungen recherchiert. Dort gibt es sowohl in der Fassung von 1985, 1996 und 1997 jeweils nur die Forderung von 1m lichter Breite.

Vielleicht liegt hängt es tatsächlich mit der Krankentrage zusammen.

Thx for the support...

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Datum: 12.11.2014
Uhrzeit: 12:59
ID: 53510



AW: Treppenlaufbreite Berlin 1,10m #7 (Permalink)
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Zitat:
Vielleicht liegt hängt es tatsächlich mit der Krankentrage zusammen.
na wenn es damit zusammenhängt,
müssten die Treppen doch eigentlich breiter werden


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Beitrag
Datum: 22.11.2014
Uhrzeit: 13:39
ID: 53565



AW: Treppenlaufbreite Berlin 1,10m #8 (Permalink)
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In München ist aufgrund der Krankentrage eine Breite von mindestens 1 m vorgeschrieben . . . . deswegen musste ich schon mal einen Handlauf in die Wand hinein setzen das auch wieder falsch ist, da der lichte Abstand zwischen Wand und Handlauf mindestens 50 mm sein darf . . . . das interessierte damals keinen . . .

(Das war 2008)

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