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Social Bookmarks: Danke für Deine Antwort & den Link! Nachdem ich bei treppauf.de nachgefragt hatte, wurde die Seite auch gleich korrigiert. (Falls sich hier jemande fragt, worauf ich mich eigentlich bezogen habe...)
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 20.11.2014 Uhrzeit: 13:13 ID: 53550 | Social Bookmarks: Zitat:
1,10er Geländern bei Arbeitsstätten auf 1,00m und nicht auf 0,9m gilt. Wäre ja auch einigermaßen logisch, da es in der ASR klar heißt: "Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein" Als einzige Ausnahme wird dort die Tiefe der Brüstung genannt (20cm) Leider kann ich die Quelle nicht mehr finden... | |
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Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 20.11.2014 Uhrzeit: 20:59 ID: 53554 | Social Bookmarks: Gemeint war hier, dass unter 12 m Absturzhöhe die ASR eine Geländerhöhe von 1 m fordert während nach Bauordnungsrecht lediglich 90 cm erforderlich sind. (Nach der neuen ASR kann man allerdings auch bis zu 80 cm hohe Geländer ausführen wenn diese mindestens 20 cm breit sind) |
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 21.11.2014 Uhrzeit: 12:39 ID: 53556 | Social Bookmarks: hab mich vielleicht schlecht ausgedrückt: es ging um die Aussage der DIN 18065:2011-06 in Tabelle 1, 6.8.2, dass für alle Gebäudearten bei Treppenaugenbreiten <=20cm die Anforderungen nach Zeile 1 gelten. Ich habe mal eine andere Quelle gefunden, dort stand, dass für Arbeitsstätten in diesem Fall aber die Geländerhöhen nach Zeile 2 gelten, d.h. die Mindesthöhe auch durch die Treppenaugenausnahmeregel nicht unterschritten werden darf. Ich würde in jedem Fall aber 1,10m hoch planen, denn die ASR kennt diese Regelung sowieso nichtund die wäre für mich maßgeblich. |
Social Bookmarks: Laut ASR müssen Geländer im Öffentlichen Bereich mindestens 1100 mm hoch sein. Dieses Höhe gilt schon ca. 10 Jahren! Die ASR gilt auch für Schulen! Die Handläufe sollte man Seitlich auf 900 mm setzen. Was bei vielen auch zu Problemen führt, weil dann die Mindestbreite des Treppendurchganges selten eingehalten wird. Um das sicher zustellen plane ich Geländer immer 20mm höher, so das ich auch bei Bautoleranzen drüber bleibe. Zu den Treppenaugen, da muss natürlich auch die Mindesthöhe passen. Was bei Zusammenschlüssen noch nie funktioniert hat! Letzte Woche bekam ich eine neue Info zu den Treppenaugen . . . das das lichte Geländer Maß im Treppenauge mindestens 150 mm sein muss. Grund Laut Brandschutzverordnung muss ein Feuerwehrschlauch durch passen. Viele Treppen werden so konzipiert das nicht mal 50 mm Platz ist. | |
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Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 22.11.2014 Uhrzeit: 18:36 ID: 53567 | Social Bookmarks: Zitat:
http://www.bauordnungen.de/Schulbau-Richtlinie.pdf Zitat:
Die von dir genannte Mindestbreite des Treppenauges von 15 cm ist meines Wissens lediglich eine "Empfehlung" mancher Feuerwehren. zB München: http://www.muenchen.de/rathaus/dms/H...2014_06_25.pdf Es gibt aber, wie oben ausgeführt, auch andere Lösungen, das Wasser an den Brandherd zu bekommen und jede Feuerwehr bevorzugt hier ggf. anderes Vorgehen. | ||
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