|
Social Bookmarks: Wir haben eine Arbeitsstätte in der die Absturzhöhe im Treppenbereich höher als 12m ist. Mich beschäftigt nun die Frage, wie hoch das Treppengeländer sein muß! Unter DIN 18065 Treppen, Geländer, Handlauf - treppauf.de wird auf die DIN 18065 verwiesen und eine Tabelle (Gebäude im Allgemeinen) abgebildet, aus der hervorgeht, dass für alle Gebäudearten außer Arbeitsstätten ab 12m die 1.10m Absturzsicherung gelten, nur bei Arbeitsstätten bleibt es bei 1,00m. So verstehe ich den Zusatz unter c) jedenfalls. (c bei Treppenaugenbreiten ≤ 200 mm gelten die Anforderungen nach Zeile 1, bei Arbeitsstätten nach Zeile 2) Allerdings kann ich die dortige Aussage nicht nachvollziehen. In meiner DIN 18065 von 2011 steht unter c nur Zitat:
Und in der ArbStättV, ASR A2.1 (ASR A2.1: Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen,*Betreten von Gefahrenbereichen, 5 Maßnahmen zum Schutz vor Absturz) steht unter 5.: Zitat:
Habe ich da etwas übersehen oder falsch verstanden? Grüße Florian
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |||
![]() | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Barrierefreies Bauen - Arbeitsstätten | personal cheese | Konstruktion & Technik | 1 | 20.12.2010 23:19 |