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Datum: 03.02.2015
Uhrzeit: 13:43
ID: 53940



Brandschutz Doppelhaushälfte

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

folgende 2 Fragen zu einer Doppelhaushälfte:

Vorab allgemeine Informationen
Standort: NRW
Mittlere Höhe des höchsten Aufenthaltsraumes über Geländer: > 7,0 m
Jede Hälfte des Doppelhauses steht auf einem separaten Grundstück

1. Handelt es sich im Sinne der Bauordnung NRW

  1. um eine Gebäudeabschlusswand gemäß §31 BauO NRW
  2. um eine Gebäudetrennwand gemäß §32 BauO NRW
  3. um eine Brandwand gemäß §33 BauO NRW.


2. Darüber eine Frage zur Genehmigungsfähigkeit. Der Spitzboden wurde erst nachträglich ausgebaut. Vorher war die mittlere Höhe des höchsten Aufenthaltsraum < 7,0 m über Gelände. Bedarf es für den Ausbau eines solchen Spitzbodens zum Aufenthaltsraum einer Baugenehmigung?

Danke für Infos,
Gruß
--
Blumenschein

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Beitrag
Datum: 03.02.2015
Uhrzeit: 14:44
ID: 53941



AW: Brandschutz Doppelhaushälfte

#2 (Permalink)
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Es handelt sich um eine Gebäudeabschlusswand, da beide Doppelhaushälften separate Gebäude auf eigenen Grundstücken sind:

Zitat:
(1) Gebäudeabschlusswände sind herzustellen

1. bei aneinandergereihten Gebäuden auf demselben Grundstück sowie bei Gebäuden, die weniger als 2,50 m von der Nachbargrenze entfernt errichtet werden, es sei denn, dass ein Abstand von mindestens 5 m zu bestehenden oder nach den baurechtlichen Vorschriften zulässigen Gebäuden öffentlich - rechtlich gesichert ist
Die Gebäudeabschlusswand muss als Brandwand ausgeführt werden, da es sich nicht um ein Gebäude geringer Höhe handelt.

Beim Wohnausbau des Spitzbodens handelt es sich in der Regel um eine Nutzungsänderung, da hier vorher ggf. nicht bestehende Anforderungen wirksam werden können (2. Rettungsweg, Belichtung, Raumhöhe, Vorgaben aus dem B-Plan etc.).

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Blumenschein: Offline

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Beitrag
Datum: 03.02.2015
Uhrzeit: 15:41
ID: 53942



AW: Brandschutz Doppelhaushälfte #3 (Permalink)
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Hallo,

vielen Dank.

Handelt es sich auch dann um eine Gebäudeabschlusswand, wenn die Grundstücke nachträglich geteilt wurden und die Gebäude offensichtlich als Einheit ausgebildet wurden? (siehe Beispielbild)

Danke
Gruß
--
Blumenschein
Miniaturansicht angehängter Grafiken
-beispielhaus.jpg  

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Lang: Offline


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Beitrag
Datum: 04.02.2015
Uhrzeit: 15:33
ID: 53949



AW: Brandschutz Doppelhaushälfte #4 (Permalink)
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... weil ich grade sowas gekauft habe (also ne Doppelhaushälfte, BJ 1938):
Muss die Gebäudeabschlusswand über Dach geführt werden, wenn das Dach mal saniert wird? (Zur Zeit endet die Wand unter den Ziegeln.)

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