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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 03.02.2015 Uhrzeit: 13:43 ID: 53940 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, folgende 2 Fragen zu einer Doppelhaushälfte: Vorab allgemeine Informationen Standort: NRW Mittlere Höhe des höchsten Aufenthaltsraumes über Geländer: > 7,0 m Jede Hälfte des Doppelhauses steht auf einem separaten Grundstück 1. Handelt es sich im Sinne der Bauordnung NRW
2. Darüber eine Frage zur Genehmigungsfähigkeit. Der Spitzboden wurde erst nachträglich ausgebaut. Vorher war die mittlere Höhe des höchsten Aufenthaltsraum < 7,0 m über Gelände. Bedarf es für den Ausbau eines solchen Spitzbodens zum Aufenthaltsraum einer Baugenehmigung? Danke für Infos, Gruß -- Blumenschein |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 03.02.2015 Uhrzeit: 14:44 ID: 53941 | Social Bookmarks: Es handelt sich um eine Gebäudeabschlusswand, da beide Doppelhaushälften separate Gebäude auf eigenen Grundstücken sind: Zitat:
Beim Wohnausbau des Spitzbodens handelt es sich in der Regel um eine Nutzungsänderung, da hier vorher ggf. nicht bestehende Anforderungen wirksam werden können (2. Rettungsweg, Belichtung, Raumhöhe, Vorgaben aus dem B-Plan etc.). | |
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 03.02.2015 Uhrzeit: 15:41 ID: 53942 | Social Bookmarks: Hallo, vielen Dank. Handelt es sich auch dann um eine Gebäudeabschlusswand, wenn die Grundstücke nachträglich geteilt wurden und die Gebäude offensichtlich als Einheit ausgebildet wurden? (siehe Beispielbild) Danke Gruß -- Blumenschein |
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Beitrag Datum: 04.02.2015 Uhrzeit: 15:33 ID: 53949 | Social Bookmarks: ... weil ich grade sowas gekauft habe (also ne Doppelhaushälfte, BJ 1938): Muss die Gebäudeabschlusswand über Dach geführt werden, wenn das Dach mal saniert wird? (Zur Zeit endet die Wand unter den Ziegeln.) |
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