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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 16.03.2015 Uhrzeit: 23:11 ID: 54117 | Social Bookmarks: Hallo Kieler, habe nur schnell-gegoogelt. Es sind wieder einmal mehr Richtlinien als nur die ASR, die als verbindlich angesehen werden, von der BGR bis zur GUV: KomNet Dialog 11601 : Bestehen Anforderungen an Bodenabläufe im Sanitärbereich? Ist die Sache schon ausgeführt? Ansonsten gilt in der Planungsphase doch einfach der Wunsch des BH. T. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 17.03.2015 Uhrzeit: 03:15 ID: 54118 | Social Bookmarks: Achtung, die alten Arbeitsstättenrichtlinien sind mittlerweile nicht mehr gültig! Auch die ASR 37/1 ist seit über einem Jahr durch die ASR A4.1 ersetzt: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z...cationFile&v=3 Die Forderung nach Bodenabläufen an Urinalen könnte gegebenenfalls aus der AMEV Sanitär kommen Ziffer 3.2.2 : http://www.amev-online.de/AMEV/DE/Pl...cationFile.pdf Aber ob die vertraglich geschuldet ist und ob man so unbedingt aus einem Feucht- einen Nassraum - mit allen abdichtungstechnischen Konsequenzen - machen sollte, ist natürlich eine andere Frage... Geändert von personal cheese (17.03.2015 um 03:32 Uhr). |
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Entfernung Bodenablauf zur Wand_ | Florian | Konstruktion & Technik | 2 | 27.05.2004 20:01 |