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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 16.03.2015 Uhrzeit: 20:32 ID: 54116 | Social Bookmarks: Streitfrage: Bodenablauf mit Wasseranschluss in Herren WCs mit Urinalen vorgeschrieben? Voraussetzung: Gem. ASR 37/1 sind 2 Urinale vorgesehen, Verwaltungsbau, öffentliche Hand |
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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 16.03.2015 Uhrzeit: 23:11 ID: 54117 | Social Bookmarks: Hallo Kieler, habe nur schnell-gegoogelt. Es sind wieder einmal mehr Richtlinien als nur die ASR, die als verbindlich angesehen werden, von der BGR bis zur GUV: KomNet Dialog 11601 : Bestehen Anforderungen an Bodenabläufe im Sanitärbereich? Ist die Sache schon ausgeführt? Ansonsten gilt in der Planungsphase doch einfach der Wunsch des BH. T. |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 17.03.2015 Uhrzeit: 03:15 ID: 54118 | Social Bookmarks: Achtung, die alten Arbeitsstättenrichtlinien sind mittlerweile nicht mehr gültig! Auch die ASR 37/1 ist seit über einem Jahr durch die ASR A4.1 ersetzt: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z...cationFile&v=3 Die Forderung nach Bodenabläufen an Urinalen könnte gegebenenfalls aus der AMEV Sanitär kommen Ziffer 3.2.2 : http://www.amev-online.de/AMEV/DE/Pl...cationFile.pdf Aber ob die vertraglich geschuldet ist und ob man so unbedingt aus einem Feucht- einen Nassraum - mit allen abdichtungstechnischen Konsequenzen - machen sollte, ist natürlich eine andere Frage... Geändert von personal cheese (17.03.2015 um 03:32 Uhr). |
Social Bookmarks: Zitat:
Bodeneinläufe werden in der DIN für Sanitärräumen mit wechselnden Personenkreis gefordert - d.h. öffentliche Bereiche. In der AMEV - Sanitäranlagen 2011 wird dieses unter Punkt 2.4.6 noch einmal beschrieben aber auf öffentliche Sanitärräume mit mehreren Urinalanlagen eingeschränkt. Behinderten WCs werden wohl generell als öffentliche Bereiche angesehen. Hintergrund ist u.a. die Vandalismusgefahr in öffentlichen Gebäuden. Gerade Urinal verstopfen recht schnell und würden gerade bei selbsständiger Spülung schnell zu überschwemmungen führen.
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Social Bookmarks: Din 1986-100:2008-05 Zitat:
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 17.03.2015 Uhrzeit: 18:32 ID: 54124 | Social Bookmarks: Dank Euch dreien. @Tom den Link hatte ich auch ergoogelt, der brachte mich aber gezüglich meiner konkreten Frage nicht weiter @pc: die AMEV hatte ich als erste Planungsgrundlage herangezogen und in der ist der Verweis konkret auf die 37/1. Für mich war das immer klar Herren WC=>Urinal=>Bodenablauf=>Abdichtung, nun bin ich auf der Suche nach der Grundlage dieser Klarheit. Im Anwendungsbereich steht: Zitat:
öffentlichen Hand das Gebäude nicht gehört, sondern sie nur Mieter ist, also z.B. als ausgelagerte Abteilung. @Florian: also das hört sich schlüssig an. Aus der AMEV kann ich das zwar so nicht herauslesen, aber aus der DIN doch recht deutlich. Also lassen wir die Dinger weg! | |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 19.03.2015 Uhrzeit: 16:13 ID: 54138 | Social Bookmarks: Ich hatte heute mal Gelegenheit in einen Kommentar zur DIN 1986-100 zu schauen. Hier wird die Notwendigkeit von Bodenabläufen auf die "effektivere" Reinigung von öffentlichen und halböffentlichen Sanitärräumen mittels Wasserschlauch / -spritze zurückgeführt. Die VDIs für Sanitärräume fordern übrigens alle 30 m2 Bodenfläche in Sanitärräumen je einen Bodenablauf. Aber ob diese aaRdT sind? Mein Fazit aus der ganzen Diskussion: -Es kommt auf das Reinigungskonzept des Nutzers an, ob Bodenabläufe vorgesehen werden müssen. |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 19.03.2015 Uhrzeit: 20:11 ID: 54139 | Social Bookmarks: Vielen Dank noch mal, jetzt sehe ich um einiges klarer und die Dinge etwas anders als vorher, habt mir sehr geholfen! |
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