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zampano11: Offline
Ort: Leipzig Beitrag Datum: 24.03.2015 Uhrzeit: 19:05 ID: 54156 | Social Bookmarks: Hallo, Freunde von mir haben sich ein altes leerstehendes Haus gekauft und wollen dieses nun wieder bewohnbar machen + ein Cafe im Erdgeschoss betreiben. Das Haus ist ein 4 geschossiges Gebäude der Gebäudeklasse 4 oder 5.(Weiss die Höhe nich genau)... also ein Mehrfamilienhaus. Auf jedem Geschoss sind im Moment noch 3 Wohnungen, welche mittels Wanddurchbrüche verbunden werden sollen, so dass jedes Geschoss eine grosse WG-taugliche Wohnung wird. Das ganze ist eine Art Hausprojekt. Ich bin Masterstudent der Architektur und will ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. So wie ich das sehe brauchen meine Freunde ja definitiv eine Baugenehmigung für das Cafe.(Nutzungsänderung) Ich würde das gerne für sie übernehmen, bin aber ja nicht vorlageberechtigt. Was haltet ihr von der Überlegeung, dass ich alle erforderlichen Unterlagen(Bauzeichnungen,Raumflächenplan usw) erstelle und diese zusammen mit Brandschutznachweis,Statischem Gutachten und Wärmeschutznachweiss (vom Ingenieur) einem vorlageberechtigtem Architekten vorlege. Ich würde quasi Leistungsphase 3 übernehmen und der Archi dann nur noch die 4 und würde auch nur dem entspechend entlohnt werden. (obwohl er ja dann die Verantwortung trägt) Geht das so überhaupt. Das Haus stand über 10 Jahre leer. Brauchen meine Leute dann einen Bauantrag fürs gesammte Haus? In den oberen Stockwerken ist es ja keine Nutzungsänderung, oder? Mir wurde aber gesagt, das Gebäude hat nach 7 Jahren keinen Bestandschutz mehr... Ich freu mich über jede hilfreiche Meinung und jeden Hinweis! Es ist für ne gute Sache, da meine Freunde(und ich) keinerlei finanziellen Nutzen aus dem Projekt ziehen und das ganze nur machen um das Haus vom Imobilienmarkt Leipzigs zu nehmen und somit der rücksichtslosen Gentrifizierung wenigstens etwas entgegenzuwirken. |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 24.03.2015 Uhrzeit: 21:28 ID: 54157 | Social Bookmarks: Und du hast eine Berufshaftpflichtversicherung? Wäre es nicht eine bessere Idee, wenn du für ein bestehendes Büro an diesem Projekt arbeiten würdest? Geändert von personal cheese (24.03.2015 um 22:07 Uhr). |
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zampano11: Offline
Ort: Leipzig Beitrag Datum: 25.03.2015 Uhrzeit: 10:22 ID: 54159 | Social Bookmarks: Nein. Jetzt wird's interessant. Ich dachte ich kann gar nicht belangt werden... Doch nur der, der den Bauantrag letztendlich unterschreibt. Der vorlageberechtigte Architekt eben (mit Versicherung) Oder seh ich das falsch? |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 25.03.2015 Uhrzeit: 10:42 ID: 54160 | Social Bookmarks: Schau mal hier: Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen: OLG Frankfurt: Der Architekt haftet auch bei Gefälligkeiten |
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archinform: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 25.03.2015 Uhrzeit: 10:48 ID: 54161 | Social Bookmarks: Zitat:
Nimm Dir den Vorschlag von personal cheese zu Herzen und kontaktiere frühzeitig mal ein paar Architekturbüros zwecks Projekt"partnerschaft". Die genannten baurechtlichen Fragen werden sich dann dort problemlos klären lassen. Gruß und viel Erfolg bei Deinen guten Taten, Sascha Geändert von archinform (25.03.2015 um 11:13 Uhr). | |
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zampano11: Offline
Ort: Leipzig Beitrag Datum: 25.03.2015 Uhrzeit: 13:16 ID: 54162 | Social Bookmarks: Hey, Danke für eure Antworten! Der Zynismus hällt sich ja sogar noch in Grenzen. Ich hatte schlimmeres erwartet |
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archinform: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 25.03.2015 Uhrzeit: 13:34 ID: 54164 | Social Bookmarks: Zitat:
1. Antworten in Bezug auf Recht und Verantwortung mit Zynismus gleichzusetzen und 2.) schon mit der Erwartung solcher Antworten "arglos" hier im Forum zu posten... | |
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zampano11: Offline
Ort: Leipzig Beitrag Datum: 25.03.2015 Uhrzeit: 13:47 ID: 54165 | Social Bookmarks: oh weia... war doch nicht so gemeint. Das mit dem Z war nur auf "Viel Glück bei deinen guten Taten" bezogen. Und ich hab halt nen eventuellen "shitstorm" erwartet weil ich ja irgendwie versuche die HOAI zu umgehen und Architektenhonorare zu drücken. Und das ist heutzutage ja tatsächlich nicht besonders klug wenn man sich den Arbeitsmarkt so ansieht. Aber is ja irgendwie ein Ausnahmeprojekt... Also ein aufrichtiges Danke nochmal und nix für ungut! Zampano |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 25.03.2015 Uhrzeit: 14:03 ID: 54166 | Social Bookmarks: Begrifflichkeiten: Sarkasmus, Ironie, Zynismus ? Informationen ohne Schnickschnack! |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 25.03.2015 Uhrzeit: 14:22 ID: 54167 | Social Bookmarks:
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Maggy2020: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 06.04.2015 Uhrzeit: 17:56 ID: 54205 | Social Bookmarks: Hallo, davon wäre in diesen Fall abzuraten. Wie hier schon einige erkannt haben, ist es nicht von Vorteil hier die Leistungsphase als Student zu übernehmen. Die Frage der Haftung ist im Punkt der Berufshaftpflicht nicht eindeutig geklärt. Weiterhin macht es auch mehr Sinn, dass die Auftraggeberin ein Fachbüro aufsucht. |
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