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Datum: 06.06.2015
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Berechtigung Erstellung Energieausweis nach 2 Jahren Berufserfahrung?

#1 (Permalink)
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Ich wüsste gern, ob ich als Dipl.-Ing. (FH) für Architektur mit 2 Jahren "ganz normaler" (einmal quer durch alle Leistungsphasen, vor allem jedoch Ausführungsplanung und Bauleitung, hauptsächlich im Bereich Altbausanierung und Umbaumaßnahmen) Berufserfahrung Energieausweise erstellen darf. Ich habe in dieser Zeit AUCH Energieausweise erstellt, unterschrieben hat natürlich der Chef.

Die EnEV schreibt:

Zitat:
"Nach dem Studium haben sie mindestens zwei Jahre lang Berufserfahrung in wesentlichen bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus gesammelt. "
gilt meine Berufs"erfahrung" als "wesentliche bau- oder anlagentechnische Tätigkeitsbereiche"?

(momentan bin ich in Elternzeit, es wäre nur für das Häuschen meiner Eltern und das, was sie für den senilen Großvater ohne Gegenleistung verwalten).

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Datum: 08.06.2015
Uhrzeit: 20:31
ID: 54488



AW: Berechtigung Erstellung Energieausweis nach 2 Jahren Berufserfahrung?

#2 (Permalink)
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Im Gesetz steht noch, dass auch im Studium ein entsprechender Schwerpunkt liegen muss. Naja, wer kann das wirklich beweisen, da es ja keine entsprechenden Bestätigungen der Hochschulen gibt. Bei uns z.B. war Energiesparen, Energieeffizienz usw durchgängig Thema. Einen Schein gab es keinen, weil das durchgängiges Thema war. Ich würde also mit meiner bescheidenen Meinung nach behaupten wollen, Du darfst es, wenn auch in deinem Studium Energieeffizienz usw durchgängig Thema war. Da werden Gerichte wohl noch irgend wann mal genauer spezifizieren müssen. Aber bisher hat sich noch keiner Beschwert, IMHO.

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Datum: 08.06.2015
Uhrzeit: 20:56
ID: 54489



AW: Berechtigung Erstellung Energieausweis nach 2 Jahren Berufserfahrung? #3 (Permalink)
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Hallo, vielen Dank,

naja, klar ist inzwischen das ganze Studium quasi darauf ausgelegt, nur noch Passivhäuser zu bauen, EnEV-Nachweis, Planen von Solaranlagen, Photovoltaik und Regenwassernutzungsanlage etc...dass dies nun ein SCHWERPUNKT war, denke ich aber nicht, sondern inzwischen Standard? Vielleicht gilt das für Architektur auch grundsätzlich, im Gegensatz zu Studenten des Maschinenbaus z.B., ich weiß es nicht.

In der EnEV steht

"während des Studiums ein Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens oder nach einem Studium ohne einen solchen Schwerpunkt eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in wesentlichen bau - oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus"

da ich zumindest keinen offiziellen "Schwerpunkt" hatte (oder kann jemand bestätigen, dass die Kurse Bauphysik, TGA, ökologisches Planen und Bauen etc. genau so ein Schwerpunkt sind), eben meine Frage, wie nun wieder das "wesentliche bau- und anlagentechnische Tätigkeitsbereiche" zu interpretieren sind.

Eigentlich müsste ja der ganz normale Büroalltag damit gemeint sein, oder? Schließlich darf, so steht auf vielen Seiten, jeder Architekt einen ausstellen und davon trennt nach 2 Jahren Berufserfahrung ja nur die Eintragung in die Kammer.

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Datum: 09.06.2015
Uhrzeit: 00:12
ID: 54491



AW: Berechtigung Erstellung Energieausweis nach 2 Jahren Berufserfahrung? #4 (Permalink)
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Das Gesetz entstand zu einer Zeit, als es noch nicht üblich war sich auf energetisches Bauen zu konzentrieren. Heute ist es normal. Als ich noch studiert habe, haben wir uns auch darauf konzentriert. Jedes Projekt lief darauf hinaus, wir haben uns x Energiesparhäuser angesehen und etliche in der Theorie durchgenommen. Wer, außer ein Architekt, soll sich denn sonst auskennen? Sicherlich sind wir keine Energiesparberater, aber die Technik und die Theorie dahinter haben wir gelernt, plus praktische Erfahrung. Ich würde also mal frech behaupten, wir dürfen es.

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Datum: 11.06.2015
Uhrzeit: 18:07
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AW: Berechtigung Erstellung Energieausweis nach 2 Jahren Berufserfahrung? #5 (Permalink)
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Die IHK kann sagen, wer Energieausweise ausstellen darf

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Datum: 11.06.2015
Uhrzeit: 18:28
ID: 54506



AW: Berechtigung Erstellung Energieausweis nach 2 Jahren Berufserfahrung? #6 (Permalink)
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Die IHK sagt aus Eigeninteresse, dass nur IHK Mitglieder dürfen. Darauf würde ich mich nicht verlassen wollen.

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Datum: 11.06.2015
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AW: Berechtigung Erstellung Energieausweis nach 2 Jahren Berufserfahrung? #7 (Permalink)
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was hat die IHK damnit zu tun, außer dass Sie selber Listen führt?

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Datum: 12.06.2015
Uhrzeit: 10:58
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AW: Berechtigung Erstellung Energieausweis nach 2 Jahren Berufserfahrung? #8 (Permalink)
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Ich habe mal gehört, daß ein Kammereintrag zum Ausstellen berechtigt. Kann das jemand bestätigen?

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Datum: 12.06.2015
Uhrzeit: 16:42
ID: 54509



AW: Berechtigung Erstellung Energieausweis nach 2 Jahren Berufserfahrung? #9 (Permalink)
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Der Kammereintrag ist die Bestätigung für einen Teil der Anforderungen, nämlich die geforderte Berufserfahrung. Fehlt nur noch die Ausbildung.

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