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bimfood: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 10.09.2015 Uhrzeit: 14:06 ID: 54843 | Social Bookmarks: Falls es sich um Sporthallen handelt: DIN 18032-1:2003-09 - Anhang A (informativ) Punkt A.2 Je Umkleideplatz ist eine Sitzbankfläche von mindestens 0,4 m Breite und 0,3 m Tiefe erforderlich, die Verkehrsflächen sollen mindestens 1,5 m breit sein oder 1,8 m, wenn der Raum zwischen den gegenüberliegenden Bänken gleichzeitig als einziger Durchgang dient. Je Umkleideplatz sind ausreichende Hänge- und Ablagemäglichkeiten erforderlich. Auf gute Reinigungsmöglichkeit unter den Bänken ist zu achten. Je Umkleideraum sind spiegel und Steckdosen vorzusehen. Für Berlin: PDF-Seite 6 https://www.berlin.de/imperia/md/con...gshandbuch.pdf |