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_mariella_: Offline
Beitrag Datum: 09.12.2015 Uhrzeit: 12:00 ID: 55076 | Social Bookmarks: Hallo allerseits! Gibt es eine baurechtliche Vorschrift, die besagt, dass in Wohnungen, in denen die Rollläden elektrisch betrieben werden, Nothandkurbeln bzw. Akku-betriebene Notraffungen vorgesehen werden müssen, wenn die Rollläden den zweiten Fluchtweg versperren könnten? viele Grüße |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 12.01.2015
Beiträge: 164
numerobinchen: Offline
Beitrag Datum: 12.12.2015 Uhrzeit: 21:56 ID: 55080 | Social Bookmarks: Selbst wenn Du eine solche Vorschrift nicht findest, überlege dir mal wie die Leute raus kommen sollen, wenn durch einen Brand der Strom ausfällt. Architektur sollte nicht zur Todesfalle werden. |
Social Bookmarks: Wir haben in solchen Fällen die Fenstertüren, die als Fluchtwege wichtig waren schon im Raffstore ausgespart und mit Sonnenschutzglas ausgestattet. Das kann auch ein Gestaltungselement in Verbindung mit farbigem Glas sein. Notraffungen sind nicht wirklich zuverlässig und haben einen hohen Wartungsaufwand. | |
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