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hitman_3: Offline


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Datum: 03.02.2016
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Abstandsflächen

#1 (Permalink)
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Hallo liebes Forum,

sitzen gerade an ner Projektarbeit und waren uns bei den Abstandsflächen nicht ganz sicher. Daher wollten wir uns hier nochmal kurz absichern ob es so passt.

Das Gebäude befindet sich in Bayern. Es hat die Abmessungen 22,49 * 13,49 m.

Eine Wandseiten (Giebelseite 13,49 m) steht mit der halben Abstandsfläche direkt auf der Grundstücksgrenze. Bei der anderen Giebelseite haben wir die ganze Abstandsfläche eingezeichnet.

Bei den beiden Traufseiten, welche eine länge von 22,49m haben, haben wir bei beiden die ganze Abstandsfläche eingezeichnet (über 16m).

Nach der BayBo Art. 6 müsste das so passen oder ?? Haben im Anhang noch ein Bild angehängt wo man es glaub ich noch besser nachvollziehen kann.


Vielen Dank für eure Antworten !

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Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

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Datum: 04.02.2016
Uhrzeit: 23:43
ID: 55225



AW: Abstandsflächen

#2 (Permalink)
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Gem. Abschnitt 4, §6 Bay. BauO fehlt noch eine ziemlich wichtige Information:

Zitat:
(4) Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 1 H, mindestens 3 m.
In Kerngebieten genügt eine Tiefe von 0,50 H, mindestens 3 m, in Gewerbe- und Industriegebieten eine Tiefe von 0,25 H, mindestens 3 m.
In Sondergebieten, die nicht der Erholung dienen, können geringere Tiefen als nach Satz 1, jedoch nicht weniger als 3 m, gestattet werden, wenn die Nutzung des Sondergebiets dies rechtfertigt.
__________________
Florian Illenberger

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hitman_3: Offline


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Datum: 05.02.2016
Uhrzeit: 14:46
ID: 55226



AW: Abstandsflächen #3 (Permalink)
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Hallo Flo,

Danke für deine Antwort ! Stimmt, wäre nicht schlecht gewesen wenn wir angegeben hätten in welchen gebiet sich das Haus befindet . Also es steht in einem reinen Wohngebiet.

Wir sind uns nicht sicher ob wir die Abstandsflächen voll anrechnen müssen auf allen Seiten, da das Gebäude in firstrichtung länger als 16m ist ?!?

Oder reicht es aus, dass die Abstandsflächen nur auf den traufseiten, wo das Gebäude über 16m lang ist, voll angerechnet werden müssen ??

Leider kann ich keinen Anhang uploaden... Funktioniert irgendwie nicht.

Vieler Grüße
Martin & Tom

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Patrick123456: Offline


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Beitrag
Datum: 06.02.2016
Uhrzeit: 13:14
ID: 55231



AW: Abstandsflächen #4 (Permalink)
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Liegt die Abstandsfläche auf der Grundstücksgrenze? Du kannst bei beiden Giebelseiten die Abstandsflächen auf 0,5H, aber mindestens 3m reduzieren. Wenn es auf einer Seite grenzständig ist, dann nur noch auf einer Seite.

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Datum: 06.02.2016
Uhrzeit: 19:42
ID: 55233



AW: Abstandsflächen #5 (Permalink)
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Hi Patrick,

danke für deine Antwort. Die Abstandsflächen liegen bei drei Seiten auf den eigenen Grundstück. Eine Seite liegt zur hälfte auf einen Bach und einer öffentlichen Straße. Jetzt funzt auch der Anhang, da kannst Du es super sehen. Unserer Meinung nach müsste das so funktionieren....

So steht es in der BayBo

"16 m Privileg:
Die Abstandsfläche vor zwei Außenwänden mit weniger als 16 m Länge darf 0,5 H (mind. 3 m) betragen
Wird das Gebäude an eine Grundstücksgrenze gebaut, gilt die Regelung nur noch für eine Wand, wird das Gebäude an zwei Grundstücksgrenzen gebaut, gilt die Regelung nicht (dies gilt nicht bei Grenzbebauung an öffentlichen Verkehrs- Grün- und Wasserflächen)"

Unsere Denkweise:

Eigentlich sind ja zwei Seiten direkt an den Grundstücksgrenzen, was bedeuten würde, dass die Abstandsflächen auf allen Seiten voll angerechnet werden müssten. Jedoch ist die Grenzbebauung bei der Traufseite ein öffentlicher Bereich (Bachlauf & öffentliche Straße) somit können wir wieder auf einer Giebelseite nur die hälfte anwenden.

Dann müsste die Darstellung in der Zeichnung passen?

Viele Grüße
Miniaturansicht angehängter Grafiken
-abstandsflaeche.png  

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Patrick123456: Offline


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Beitrag
Datum: 07.02.2016
Uhrzeit: 12:24
ID: 55234



AW: Abstandsflächen #6 (Permalink)
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Das Gebäude im Sinne der BayBo nicht an eine Grundstücksgrenze gebaut. H2 ist der Schnittpunkt AK Außenwand mit der Dachhaut, nicht die Traufe. Ist dieser Vorbau wirklich ein untergeordnetes Bauteil?

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Datum: 07.02.2016
Uhrzeit: 22:41
ID: 55236



AW: Abstandsflächen #7 (Permalink)
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Wie meinst du das, dass es im Sinne der BayBo nicht auf einer Grundstücksgrenze liegt ?

Die Abstandsfläche haben wir von der Schnittpkt. Dachschale & Außenwand abhängig gemacht. Haben nur Traufseite erwähnt damit klar ist, dass mit der Seite über 16m nicht die Giebelwand gemeint ist.

Bzgl. der Balkone hast du recht. Stehen über 1,5m raus. Die verkürzen wir auf das Maß damit sie als untergeordnet durchgehen.

Danke für dein Feedback!

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Patrick123456: Offline


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Beitrag
Datum: 07.02.2016
Uhrzeit: 23:22
ID: 55237



AW: Abstandsflächen #8 (Permalink)
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Vielleicht ist es richtig berechnet, gezeichnet ist es falsch.

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