|
Registrierter Nutzer Registriert seit: 28.10.2015
Beiträge: 13
hitman_3: Offline
![]() Beitrag Datum: 03.02.2016 Uhrzeit: 14:53 ID: 55212 | Social Bookmarks: Hallo liebes Forum, sitzen gerade an ner Projektarbeit und waren uns bei den Abstandsflächen nicht ganz sicher. Daher wollten wir uns hier nochmal kurz absichern ob es so passt. Das Gebäude befindet sich in Bayern. Es hat die Abmessungen 22,49 * 13,49 m. Eine Wandseiten (Giebelseite 13,49 m) steht mit der halben Abstandsfläche direkt auf der Grundstücksgrenze. Bei der anderen Giebelseite haben wir die ganze Abstandsfläche eingezeichnet. Bei den beiden Traufseiten, welche eine länge von 22,49m haben, haben wir bei beiden die ganze Abstandsfläche eingezeichnet (über 16m). Nach der BayBo Art. 6 müsste das so passen oder ?? Haben im Anhang noch ein Bild angehängt wo man es glaub ich noch besser nachvollziehen kann. Vielen Dank für eure Antworten ! |
![]() | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Abstandsflächen von Dachaufbauten | Jul-chen | Planung & Baurecht | 0 | 30.11.2012 16:52 |
Abstandsflächen im Wohngebiet | ikarus_delpaso | Stadtplanung & Landschaftsarchitektur | 8 | 07.10.2011 19:00 |
Abstandsflächen in Mecklenburg-Vorpommern | Blumenschein | Planung & Baurecht | 3 | 22.06.2010 15:55 |
abstandsflächen | 3dgeplagt | Planung & Baurecht | 5 | 19.03.2007 20:20 |
Abstandsflächen ?! | Chriz27 | Planung & Baurecht | 3 | 04.09.2006 09:39 |