![]() |
Zulässigkeit einer Wendeltreppe als 2. Fluchtweg in mehrgeschossigem Bürogebäude Hallo, wir haben in unserem BV folgenden Fall: Der Bauherr wünscht statt eines Sicherheitstreppenhauses einen 2. Fluchtweg als außenliegende Stahltreppe. Aus gestalterischen Gründen wird eine Wendeltreppe bevorzugt. Da es sich bei der Wendeltreppe nur um einen 2. Fluchtweg handelt, stellt dies laut Landesbaurecht, DIN und Sicht des Brandschutzes kein Problem dar. Möglicherweise stellten aber die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ein Problem dar: ASR A2.3 Zitat:
Wie ist die Anforderungen „sollten“ und zu bewerten? Wer nimmt die Gefährdungsbeurteilung vor und entscheidet ob die Abweichung zulässig ist, bzw. die Begründung für eine Abweichung ausreichend ist? Die Einhaltung der ASR oder Beurteilung der Ausnahmen obliegt nach meinem Wissensstand dem Arbeitgeber – dieser ist ein/sind noch nicht existierende/r Mieter. Unter welchen Voraussetzungen könnte für ihn/sie eine Wendeltreppe nicht zulässig sein? Grüße Florian |
AW: Zulässigkeit einer Wendeltreppe als 2. Fluchtweg in mehrgeschossigem Bürogebäude Dazu gleich eine Frage: wie sieht es aus wenn die Personen sich nicht selbst retten können, sprich geborgen werden müssen? z.B. eine Bergung durch Feuerwehr oder Sanitätspersonal statt findet? Durch eine Trage? Auf alle fälle von Brandschutzbeauftragten und BG freigeben lassen ... |
AW: Zulässigkeit einer Wendeltreppe als 2. Fluchtweg in mehrgeschossigem Bürogebäude gem. DIN 820teil 23 sind "soll" / bzw. "sollen" gleichzusetzen mit ist (sind) grundsätzlich zu... gleichzusetzen. In der Flachdachrichtlinie war mal eine Tabelle, die bezogen auf Normen das wort "soll" als bedingt fordernde Regel definiert. (Eine durch Verabredung oder Vereinbarung freiwillig übernommene Verpflichtung, von der nur in begündeten Fällen abgewichen werden darf.) vll. hilft dir das weiter. Bei der Gefährdungsbeurteilung kann dir evtl. der Arbeitsschutzbeauftragte (falls euer Bauherr soetwas hat) weiterhelfen, bzw. die Feuerwehr (was das retten über eine Wendeltreppe angeht) Grüße Michael |
AW: Zulässigkeit einer Wendeltreppe als 2. Fluchtweg in mehrgeschossigem Bürogebäude Zitat:
Sollen ist ein Indikativ, d.h. die Aussage der DIN 820 erschein mir da logisch. Sollten ist aber der Konjunktiv und ist damit als Möglichkeit anzusehen und fällt somit nicht mehr unter die oben zitierte Aussage! |
AW: Zulässigkeit einer Wendeltreppe als 2. Fluchtweg in mehrgeschossigem Bürogebäude Soweit das aktuelle Rechercheergebniss: Technische Regeln für Arbeitsstätten sind anders als z.B. die Arbeitsstättenverordnung nicht rechtsverbindlich. Sie sind nur technische Regeln, von denen der AG einer Abweichung zustimmen kann. Abweichungen der Technische Regeln für Arbeitsstätten sind daher durch den Arbeitgeber mit dem Unfallversicherer zu klären. Erfahrungsberichte oder weiterführendes Wissen hierzu ist aber weiterhin willkommen! |
AW: Zulässigkeit einer Wendeltreppe als 2. Fluchtweg in mehrgeschossigem Bürogebäude Das sagt die KomNet-Datenbank in NRW (KomNet Dialog 3924 : Sind Spindeltreppen als zweiter Fluchtweg zugelassen?): Zitat:
Ich habe mal ein Hotel in Berlin geplant, das eine außenliegende Wendeltreppe als 2. Fluchtweg hatte. T. |
AW: Zulässigkeit einer Wendeltreppe als 2. Fluchtweg in mehrgeschossigem Bürogebäude Hallo Tom, danke für den Link. Der Brandschützer sieht in unserem Fall nur das Problem mit den Arbeitsstättenrichtlinien, die für seine Bewertung aber unerheblich sind. BauO Berlin, Arbeitsstättenverordnung etc. schließen Wendeltreppen als 2. Fluchtweg nicht aus. Der KomNet Dialog spricht auch von einer Spindeltreppe - es wird ja scheinbar auch zwischen Spindel- und Wendeltreppe unterschieden... Wie viele Personen sollten sich in einem Hotel über die Wendeltreppe retten können? Dort sollten doch mit Sicherheit auch die Arbeitsstättenrichtlinien herangezogen werden?! Gab es besondere Abstimmungen für diese Wendeltreppe? |
Zitat:
Zitat:
Zitat:
T. |
AW: Zulässigkeit einer Wendeltreppe als 2. Fluchtweg in mehrgeschossigem Bürogebäude hallo, wir haben hier gerade einen ähnlichen Fall, und in dem Zusammenhang ist die Frage aufgekommen, wie es sich mit den Maßen bei einer notwendigen Rettung mit einer Krankentrage verhält. War das bei euch auch ein Thema? VG Simon |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:48 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2025 tektorum.de®