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Beitrag
Datum: 29.02.2016
Uhrzeit: 19:41
ID: 55326



AW: Besprechungsprotokolle

#1 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von wacase Beitrag anzeigen
Sind wir als Architekten verpflichtet bei Baubesprechungen mit privaten Bauherren Besprechungsprotokolle anzufertigen ???
Nein, das ist grundsätzlich keine Grundleistung nach HOAI. Es ist bei größeren Projekten Aufgabe der Projektsteuerung.

Trotzdem lohnt es sich im eigenen Interesse zumindest von größeren Besprechungen gerade am Projektanfang (dann wenn der Kunde seine Bestellung aufgibt) Gesprächsnotizen anzufertigen und auch dem Kunden zu senden.

Zitat:
Zitat von bimfood Beitrag anzeigen
Ich glaube es sind vor allem die kommunikativen Fähigkeiten und der Wille zur Qualität auf Seite des Architekten einerseits und andererseits der Mitwirkungswille des Bauherrn die hier gefragt sind und die die Beziehung der beiden ausmachen.
Das stimmt. Das ersetzt auch die ausführlichste Protokollführung nicht.

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Tom
 
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Beitrag
Datum: 06.03.2016
Uhrzeit: 16:57
ID: 55338



AW: Besprechungsprotokolle

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
Nein, das ist grundsätzlich keine Grundleistung nach HOAI. Es ist bei größeren Projekten Aufgabe der Projektsteuerung.
Das muss man genauer differenzieren. Fachplaner-Besprechungen werden vom Architekten protokolliert, der ja die Koordinationspflicht hat (egal, ob er den Generalplaner-Hut auf hat oder nicht). Bauherren-Sitzungen nur dann vom Projektsteuerer, wenn es ihn überhaupt gibt. Bei kleinen Vorhaben auch oftmals vom Architekten - weil öffentliche Bauherren es gerne vertrauensvoll auf ihn abwälzen und private Bauherren dazu gar nicht in der Lage sind.

Da das Protokoll im Interesse des Architekten liegt und bei der Abfassung desselben auch ein kleiner Autorenvorteil genutzt werden kann, ist es i. d. R. klug, als Architekt die Protokollführung nicht abzulehnen.

T.

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Beitrag
Datum: 06.03.2016
Uhrzeit: 16:59
ID: 55339



AW: Besprechungsprotokolle #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
... ist es i. d. R. klug, als Architekt die Protokollführung nicht abzulehnen.
...und sie sich aber auch vergüten zu lassen. Ein Projektsteurer würde es auch nicht umsonst tun.

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Tom
 
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Beitrag
Datum: 06.03.2016
Uhrzeit: 17:39
ID: 55340



AW: Besprechungsprotokolle #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
...und sie sich aber auch vergüten zu lassen. Ein Projektsteurer würde es auch nicht umsonst tun.
Ich glaube, wir hatten das irgendwann schon einmal: Du möchtest die Protokollführung tatsächlich gesondert in Rechnung stellen? Hast Du es je getan oder kennst Du jemanden, der es je getan hat? Ich nicht. Bei kleineren Bauvorhaben ist das doch in 1/2 Std. getan und gehört sozusagen zur Nach-Reflexion und Auswertung der Besprechung. Bei großen Bauvorhaben kann es tatsächlich 1/2 Tag dauern, trotzdem ist es auch dann vom Grundhonorar abgedeckt.

T.

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Beitrag
Datum: 06.03.2016
Uhrzeit: 17:52
ID: 55341



AW: Besprechungsprotokolle #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Du möchtest die Protokollführung tatsächlich gesondert in Rechnung stellen? Hast Du es je getan oder kennst Du jemanden, der es je getan hat? Ich nicht.
Ja, ich habe es getan.
Bei einem öffentlichen Projekt. Ich habe 58 Besprechungsprotokolle, die ganz klar in den Aufgabenbereich Projektsteuerung fallen, einschl. Versand an die Beteiligten mit jeweils 1,5 Stunden Bearbeitungsdauer (x58xStundensatz) als gesonderte Leistung in Rechnung gestellt, nachdem mir die Richtigkeit dieser Abrechnung von einem Honorarsachverständigen bestätigt wurde.

Das sollte jeder Architekt tun.

Ich sehe das so:
Man kann nicht auf der einen Seite von professionell gemanagten Büros sprechen und dann Leistungen, die Arbeit und Haftung verursachen, einfach als Gratisleistung erbringen und die Abrechnung unter den Tisch fallen lassen.
Keine professionelle arbeitende Kanzlei und auch kein professionell geführtes Bauunternehmen würden das tun.
Warum also erbringen Architekten so gerne Gratisleistungen?

Ich sage Dir warum:
Viele Architekten sind sich unsicher bei dem was sie tun und haben Angst vor Haftungsrisiken. Sie hoffen, dass mit ihnen nachsichtigt umgegangen wird, wenn sie bei der Abrechnung nicht auf das volle und angemessene Honorar bestehen. Bei öffentlichen Auftraggebern möchte man nicht "unangenehm" auffallen um möglichst immerwieder berücksichtigt zu werden. Dafür kriecht der ein oder andere gerne schonmal vor den Verantwortlichen.

Wer sich klein macht, hat aus meiner Sicht schon verloren.

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