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Baumplanerin: Offline
![]() Beitrag Datum: 18.04.2016 Uhrzeit: 15:39 ID: 55564 | Social Bookmarks: Meinst du jetzt mich? Dir ist schon klar, dass es Ober- und Untergrenzen für die Anwendung der HOAI gibt, nehme ich mal an. In meinem Bereich sind die bei 20.000 noch was Baukosten. Wenn mein Auftraggeber die nicht erreicht, falle ich nicht in die HOAI-Regelungen, aber das hat doch nichts damit zu tun, dass ich zu wenig nehmen würde. Im Gegenteil, würde ich die HOAI-Sätze meinetwegen herunterrechnen, bekäme ich weitaus weniger. Ich glaube, ich habe mich einfach missverständlich ausgedrückt oder es ist bei dir falsch angekommen. |
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Kieler: Offline
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 18.04.2016 Uhrzeit: 16:03 ID: 55565 | Social Bookmarks: Zitat:
Anwendungsgrenzen und nicht unter den Honorarsätzen. | |
Social Bookmarks: Zitat:
Ich wollte der Baumplanerin nicht zu nahe treten, aber im letzten Satz sprach sie einen Vorredner an. Aber gerade bei kleinen Projekten, die unter 25.565 Euro (bei Gebäuden) liegen oder bei Freianlagen unter 20.452 Euro liegen sind die Planungskosten häufig schwer vertretbar, da sie häufig mehr als 20% der verbauten Kosten ausmacht. Also z.B: Baumaßnahme 20.000 Euro, Planung 5.000 Euro. Schwer verständlich für den Kunden. Und die Stundenlöhnne müssen dennoch gleich hoch sein, wie bei großen Baumaßnahmen. Eher sogar höher, weil man mehr Allgemeinkosten hat bei einer Vielzahl von Projekten und ständigen Wechseln hat. Die neue HOAI sieht ja keine Stundensätze mehr vor, aber wenn man Beispielbauvorhaben heranzieht und die nach HOAI-Mindestsatz veranschlagten Honorare durch den üblichen Gesamtzeiteinsatz teilt, dann liegen die Nettostundensätze irgendwo zwischen 45-90 Euro/Stunde als mittlerer Stundensatz je nach Projektgröße und Leistungsphasen. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn Jeder muss sich betriebswirtschaftlich seinen eigenen Mindeststundenlohn herleiten. Dieser liegt bei uns und einigen mir bekannten Büros (sowohl Einmann, als auch 5 und auch 10 Angestellte) bei mind. 55,00 Euro netto/Stunde als mittlerer Stundensatz Stand 2016 um überhaupt kostendeckend zu arbeiten. Daher sind aus meiner Sicht Honorarangebote, die auf Stundensätzen unter 45,00 Euro netto/Stunde als mittlerer Stundensatz oder gar als Inhaberstundensatz basieren, definitiv als Dumping und marktschädigend einzustufen. Viele setzen, um auch einen Gewinn und Puffer für Fehlkalkulationen beim Pauschalhonorar einzuplanen mind. 65,00 Euro netto/Stunde für ihre Honorarangebote ein, wenn sie sich nicht klar nach HOAI-Mindestsatz ermitteln lassen oder dieser zu wenig hergeben würde. Hier und da habe ich auch schon 85,00 Euro netto/Stunde für Architektenleistungen gehört, aber die Mehrzahl der mir bekannten liegt derzeit bei 65,00 - 80,00 Euro netto/Stunde, wohlgemerkt als mittlerer Stundensatz für alle Büromitarbeiter vom Bauzeichner über die Sekretärin bis zum Inhaber. Reine Inhaberstunden liegen bei mind. 75,00 Euro netto/Stunde. Auch das ist noch wenig, wenn man dem Justiziar unserer Architektenkammer glaubt, der Stundensätze unter 100,00 Euro netto/Stunde für Architekten und Ingenieure absolut für nicht mehr zeitgemäß, unwirtschaftlich und nicht mehr vertretbar hält. Er als hauptberuflicher Anwalt liegt da bei 250,00-300,00 Euro netto/Stunde, in Ausnahmefällen auch darüber und arbeitet auch 50-60 Stunden die Woche. Ich kann diese Aussagen verstehen, da mich die Meisterstunde in meiner Autovertragswerkstatt mittlerweile 105,00 Euro netto/Stunde kostet und der nette Mann der an meinem Auto rumbastelt dafür nicht studiert hat, aber natürlich in einem Betrieb mit hohen Fixkosten und Investitionen in Werkstattausstattung arbeitet. Mittelfristig sollten sich alle Architekten (Innenarchitekten/Landschaftsplaner etc.) auf einem Niveau einpendeln, dass bei mind. 65,00 Euro netto/Stunde beginnt, aber möglichst auf Durchschnittsstundenlöhne von 80,00 Euro netto/Stunde abzielt. Wer es sich am Markt erlauben kann, der sollte durchaus 100,00 Euro netto/Stunde durchsetzen. Nur so stärken wir langfristig gemeinsam den Markt und werden nicht von allen anderen Freiberuflern, Handwerksmeistern und Co. (zu recht) ausgelacht. Vergleiche beigefügte Empfehlung für Stundensätze von 2014. | ||
Social Bookmarks: Hier noch Hilfen und Tools um die Stundensätze zu ermitteln. Diese finden sich auch in dem Dokument aus dem vorherigen Post: Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. | |
Social Bookmarks: Es würde mich mal interessieren, nachdem ich hier frei über unsere Stundenansätze geplaudert habe, wie das bei Euch anderen (Selbständigen) aussieht. Hier wird im Gehälterthread immer gepostet, dass sich viele angestellte Architekten im Architekturbüro unterbezahlt fühlen und selbst mit einigen Jahren Berufserfahrung noch mit Bruttogehältern unter 3.000 Euro klarkommen müssen. Häufig kommt dann der Vorwurf an die Büroinhaber, dass die unrentabel agieren und nichts von Organisation und Betriebswirtschaft verstehen, aber gerne Absolventen und Co. ausbeuten. Verallgemeinern sollte man das nicht, aber auch ich muss davon ausgehen, dass in vielen Büros und bei vielen Selbständigen nicht richtig gerechnet wird, was die Honorar- und Stundenlohnkalkulation angeht. Ich bezahle meine Mitarbeiter besser als der Durchschnittsbürobetrieb mit 5-10 Angestellten in unserer Region und werde versuchen auch künftig den Leuten gute und steigende Gehälter zu bieten, die sich zusätzlich zu Gehaltserhöhungen zumindest regelmäßig der Teuerungsrate (jährlich ca. +2 %) anpassen, damit man nach 5 Jahren im Büro auch tatsächlich ein Plus an Kaufkraft spürt und nicht real betrachtet weniger in Tasche, als am Anfang hat. Zieht man jetzt den Stundenlohnrechner aus dem Link Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. heran, der aus meiner Sicht sehr gut und nachvollziehbar kalkuliert, dann muss ein Büro, welches seinen Architekten mit mehreren Jahren Berufserfahrung monatlich 3.500 Euro brutto und am Ende des Jahres zusätzlich ein halbes Monatsgehalt als Weihnachtsgeld zahlen möchte, 57,38 Euro netto als Deckungsstundensatz berechnen. (siehe Ermittlung anbei). Das deckt sich ziemlich genau mit meiner eigenen Kalkulation von mind. 55,00 €/h netto als Deckungsstundensatz. So muss der Büroinhaber auch sich selbst einkalkulieren. Man sieht zwar, dass Einzelkämpfer im Rechner mit einem Faktor von 2,19 angesetzt werden und größere Büros mit einem Faktor von 2,91 angesetzt werden, aber dazwischen liegen nur 30% und nicht mehr. Auch Einzelkämpfer können es seriös nicht unter 50 Euro/h netto tun, wenn sie richtig kalkuliert haben und es nicht nur über einen ständig überlangen Arbeitstag kompensieren. Wer bei diesem Job mit vielen Haftungsrisiken, unbezahlten Stunden und häufigem Ärger für sich als Büroinhaber weniger als 3.500 Euro brutto monatlich einkalkuliert, dem kann man einfach nicht mehr helfen. Das gilt auch für Leute am Beginn Ihrer Selbständigkeit. Macht Euch von mir aus kaputt, aber verderbt nicht allen anderen das Geschäft und zieht nicht den ganzen Markt herunter. Liebe Angestellte, wenn Ihr Euch zukünftig über zu niedrige Gehälter beschwert, dann kümmert Euch bitte mit darum, dass die Honorare von Euren Chefs richtig berechnet werden und ordentliche Stundensätze angesetzt werden. Das gilt auch für Euch selbst, wenn Ihr Euch selbständig macht oder nebenberuflich für andere etwas erledigt. Wenn wir nicht alle unseren Wert kennen und mit entsprechenden Preisen an den Markt gehen, dann wird sich an der Situation auch langfristig nichts ändern. | |
Social Bookmarks: Danke für den Link! Die Berechnungen passen mit geringen Abweichungen zu den Zahlen, die ich aus den Büros kenne (Gehalt / Angaben der GF zu den Kosten pro Mitarbeiter).
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
Social Bookmarks: Ich würde mir wünschen, dass alle Kollegen mit solch realistischen Zahlen arbeiten und anbieten, dann würde wieder Baukultur und Bauqualität in den Vordergrund rücken und nicht die Diskussion über Preiskampf und Gehälter. Aktuelle News zum Ausgangsthema HOAI: Die HOAI wird uns voraussichtlich noch bis 2018 erhalten bleiben. Das Bundeswirtschaftsministerium hat wohl der BAK zugesagt, dass man an der HOAI so lange wie möglich festhalten werde. Man geht allerdings seitens der Bundesregierung davon aus, dass die zuständige EU-Kommission noch im Herbst 2016 Klage gegen die HOAI beim EuGH einreichen wird. Vermutlich wird dann Anfang/Mitte 2018 ein Urteil fallen. Je nachdem, wie es ausfällt, muss die HOAI dann abgeschafft werden. Man wird seitens der Beklagten in dem anstehenden Gerichtsverfahren versuchen den direkten Zusammenhang zwischen Preisrecht und Qualität herzustellen, denn das ist vermutlich der einzige Weg die HOAI zu erhalten. | |
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