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jonathan.wii: Offline
Beitrag Datum: 16.03.2016 Uhrzeit: 01:22 ID: 55397 | Social Bookmarks: Für meine Eltern soll im Erdgeschoss des Wohnzimmers eines Holzständerhauses Richtung Süden die Außenwand vollverglast werden. D.h. dass ein großteil der Fächer sowie 2 Ständer entfernt werden und außen eine Pfosten-Riegel-Aufsatzkonstruktion angebracht wird (Außenbündig in einer äußeren Dämmebene) In §55 sowie §56 der HBO wurde kein Absatz gefunden der von einem Bauantrag befreit (zumal auch die Statik des Gebäudes beeinträchtigt wird), sodass ich mich nun mit der Genehmigunsplanung auseinandersetzten muss. §60 der HBO besagt, dass "dem Bauantrag alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Bauvorlagen beizufügen sind" - Ist hier davon auszuegehen, dass z.B. irrelevante Ansichten wegzulassen sind, oder ein Teilschnitt des Gebäudes ausreichend ist, da die Fassade in meinem Fall nur im EG Süd betroffen ist!? Können Anlagen wie: "Grundstücksentwässerung, Abstandsflächennachweis, Nachweis des Vorbeugenden Brandschutzes, Schallschutz" in meinem Fall ausgelassen werden. Ist ein Bauantrag nur dann möglich, wenn der Architekt in der hessichen Architektenkammer eingetragen ist? Gerade habe ich gelesen dass ein Statiknachweis auch nur durch einen hessischen Ingenieur erfolgen kann. Ich hoffe Sie können mir mit meinen Fragen weiterhelfen oder meine Vermutungen kommentieren. Vielen Dank J. Wiederin |
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ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
Beiträge: 353
Nightfly: Offline
Ort: Stuttgart Beitrag Datum: 17.03.2016 Uhrzeit: 16:26 ID: 55409 | Social Bookmarks: Hi! Du musst nicht wie bei einem Neubau allerlei unterlagen zusammentragen (Entwässerung, etc...). Auch in der Regel keine Ansichten die nicht betroffen sind. Häufig kannst Du auf der Homepage der Stadt die erforderlichen Unterlagen herunterladen und da steht auch was Du dazureichen musst. Bei einem Änderungsbaugesuch, nimmst Du Bestandspläne zur Hand und zeichnest das was abgebrochen wird in gelb ein und das was neu gebaut wird in rot. Du kannst nach Absprache auch eine Skizze schicken, beschreiben was Du vor hast und besprechen was Du dafür brauchst. Habe ich am Anfang auch so gemacht. In dörflichen Gegenden und kleineren Städten ist man da tendenziell gerne hilfsbereit auf dem Bauamt. Manchmal gibts da aber auch A***** die Dir nur Paragraphen zitieren. Viel Erfolg! |
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