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Blumenschein: Offline

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Beitrag
Datum: 21.04.2016
Uhrzeit: 13:30
ID: 55577



Zeitspanne nach VOB/B bei Terminverzögerungen

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

angenommen ein AN kann mit seinen Arbeiten nicht zum in Terminplan vereinbarten Termin beginnen, sondern deutlich später. Folglich kann er auch den Endtermin nicht mehr halten.

Der Grund für die Verzögerung liegt sowohl beim AN als auch beim AG.

Wie viel Zeit hat der AN gemäß VOB/B ab dem neuen Termin für die Vollendung seines Gewerks? Gilt die gleiche Zeitspanne wie im Terminplan vereinbart?

Danke für Infos,
Gruß
--
Blumenschein

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Tom
 
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Tom: Offline

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Beitrag
Datum: 21.04.2016
Uhrzeit: 18:47
ID: 55578



AW: Zeitspanne nach VOB/B bei Terminverzögerungen

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

Nach meinem Wissen aus der Bauleitungspraxis und aus Seminarunterlagen, die diese Frage konkret behandeln, wird der ursprünglich vertraglich vereinbarte Fertigstellungstermin bei einer vom AG (mit-) verschuldeten Verschiebung des Bauablaufes unwirksam.

Es muss eine neue Frist und ein neuer Fertigstellungstermin vereinbart werden. Dabei muss auf den AN Rücksicht genommen werden, da nicht selbstverständlich ist, dass er die Leistung zu dem späteren Zeitpunkt ausführen kann. Aus meiner Sicht muss man dem AN zunächst mal die gleiche Ausführungsfrist wie in dem ursprünglichen Terminplan zugestehen.

Wenn die neuen Vertragsfristen und -termine nicht im Konsens festgelegt werden, wird der AN mit Behinderungsanzeigen und dem übrigen VOB-Instrumentarium antworten und u.a. auch zurecht Mehrkosten wegen der Verzögerung des Bauablaufs anmelden. Das würde ich vermeiden.

T.

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