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MolaLoma: Offline
![]() Beitrag Datum: 25.10.2005 Uhrzeit: 23:02 ID: 11443 | Social Bookmarks: Von den vermeindlich günstigen Ebay-Software-Angeboten kann man nur abraten - wenn man erwischt wird, wird das heftig teuer. 1. es kommt (oft) zu einem richtigen Strafverfahren - das bedeutet Du hast eine Vorstrafe 2. zu zahlender Schadensersatz an die geschädigte Firma 3. Geldstrafe, die Dir vom Gericht auferlegt wird 4. Du darfst das Gerichtsverfahren zahlen Ich würde auf jeden Fall 2x hinschauen, bevor ich irgend eine halbseidene Sache ersteigere. |