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Datum: 26.11.2008
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AW: Daten retten aus Bauzeichnung und anschließende Verfügbarkeit in digitaler Form

#1 (Permalink)
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Verstehe ich das richtig: Ihr habt die Zeichnung in Papierform bekommen und würdet diese gerne als Vektordatei digitalisieren, da die Originaldaten angeblich verloren gegangen sind?!

Dann die Antwort: Nein, das geht für den o.g. Zweck nicht.
Man kann zwar Zeichnungen vektorisieren, das Ergebnis reicht aber höchstens für Illustrationen.
Für eine weitergehende Planung benötigt man aber entweder gut vermasste Pläne, die der neue Planer dann selber digital abzeichnen würde oder gleich die CAD Daten.
Beim Abzeichnen müsste der neue Planer vermutlich noch das ein oder andere mal Bereiche vor Ort nachmessen...

Aber die ganze Sache scheint mir auch einen rechtlichen Aspekt zu haben.
Ich denke der alte Planer ist verpflichtet, nutzbare Daten zu übergeben. Nutzbare Daten wären entweder sehr gut vermasste Papierpläne oder eben die digitalen Daten.
Wenn er das nicht liefern kann, hat er keine Leistung erbracht und damit vermutlich seinen Vertrag nicht erfüllt. (Ob und welche Teile er erfüllt hat, müsste geprüft werden) D.h. er müsste auf sein (oder mind. ein Teil seines) Honorar(s) verzichten und könnte ggf. noch belangt werden, weil sich der Bau- oder Planungsablauf verzögert.
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Florian Illenberger

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Datum: 27.11.2008
Uhrzeit: 09:38
ID: 31475



AW: Daten retten aus Bauzeichnung und anschließende Verfügbarkeit in digitaler Form

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Dann die Antwort: Nein, das geht für den o.g. Zweck nicht.
Man kann zwar Zeichnungen vektorisieren, das Ergebnis reicht aber höchstens für Illustrationen.
Für eine weitergehende Planung benötigt man aber entweder gut vermasste Pläne, die der neue Planer dann selber digital abzeichnen würde oder gleich die CAD Daten.
Beim Abzeichnen müsste der neue Planer vermutlich noch das ein oder andere mal Bereiche vor Ort nachmessen.
Danke für die schnelle Antwort.

Vektorisieren jaein.. also das wäre halt die Methode mit Coral gewesen, erschien mir aber auch sehr schwierig. Ich dachte nur man könnte eventuell die Neuzeichnung mit einem CAD-Programm vereinfachen oder gar von einem Laien ausführen lassen, wenn man die vorhandene Zeichnung in irgendeiner Form nutzen kann.

Mir schwebt etwas vor, wie man im einfachsten Fall die Zeichnung "abpauscht" also in den Hintergrund legt und neu zeichnet.

Oder aber, dahingehend eigentlich die Fragestellung, ob es für sowas keine Erkennungstools gibt, die beispielswese Knotenpunkte erkennen und editierbar machen.

Generell würde ich gerne wissen, ob es definitiv von einem Architekten von vorn bis hinten neu gemacht werden muss oder aber ob die Daten genutzt werden können und schon dem Architekten übergeben werden können. Das ganze ist natürlich eine finanzielle Angelegenheit. Bei den Summen die ich gehört habe, war ich mir nicht mehr sicher ob ich das richtige studiert habe

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Datum: 27.11.2008
Uhrzeit: 09:59
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AW: Daten retten aus Bauzeichnung und anschließende Verfügbarkeit in digitaler Form #3 (Permalink)
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Die Frage wird doch letztendlich eher sein, ob ein Digitalisieren nicht insgesamt teurer wird als ein Neuzeichnen.
Wenn die Zeichnungen in bemaßter und ausgedruckter Form vorliegen und wenn das Urheberrecht geklärt ist,
dann erscheint es mir am schnellsten und günstigsten, wenn hier gute und schnelle technische Zeichner das Objekt neu erstellen.
Dann hat man von Anfang an eine vernünftige Datenstruktur und auch die richtigen Blöcke, Referenzen und so.

IMHO ganz klar - neu zeichnen

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Datum: 27.11.2008
Uhrzeit: 10:38
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AW: Daten retten aus Bauzeichnung und anschließende Verfügbarkeit in digitaler Form #4 (Permalink)
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Wenn der ehemalige AN die Pläne in Papierform abgegeben hat und sie den Forderungen gemäss Honorarordnung erfüllen, hat er seine Arbeit getan. Hier ist es am AG, die Pläne einzuzeichnen und weiterzubearbeiten. Das müsstet Ihr dann an einen Bauzeichner beauftragen.

Das Urheberrecht dürfte hier kein Thema sein, es handelt sich ja dann um übergabe einer Arbeit z.B. nach Genehmigungsplanung zur Ausführungsplanung an ein anderes Büro. Hier muss eigentlich nur das geistige Eigentum, sprich der Entwurf in seinen Grundzügen gewahrt bleiben (s. GMP)

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Datum: 27.11.2008
Uhrzeit: 10:53
ID: 31480



AW: Daten retten aus Bauzeichnung und anschließende Verfügbarkeit in digitaler Form #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Jango Beitrag anzeigen
Mir schwebt etwas vor, wie man im einfachsten Fall die Zeichnung "abpauscht" also in den Hintergrund legt und neu zeichnet.
Es kommt darauf an, was man damit dann machen will. Für ein paar kleinere (statisch irrelevante) Umbaumaßnahmen in einem Bestandsgebäude könnte das funktionieren.
Wenn der Papierplan einen anständigen Maßstab hat (z.B: 1:50) und genug Referenzmasse, könnte man den Papierplan einscannen und im CAD Programm in den Hintergrund legen.
Die Arbeit könnte von einem Bauzeichner oder einem Studenten gemacht werden.

Sollte es aber auf zentimetergenaue Maße gehen, kannst du das vergessen.


Zitat:
Zitat von noone Beitrag anzeigen
Wenn der ehemalige AN die Pläne in Papierform abgegeben hat und sie den Forderungen gemäss Honorarordnung erfüllen, hat er seine Arbeit getan.
Im vorliegenden Fall hört es sich so an, als wäre ein Aufmaß teil der Leistung gewesen.
Das Aufmaß muss dann in einer weiter nutzbaren Form vorliegen - d.h. ALLE Maße müssen daraus zu entnehmen sein...
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Florian Illenberger

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