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Jango: Offline
![]() Beitrag Datum: 27.11.2008 Uhrzeit: 09:38 ID: 31475 | Social Bookmarks: Zitat:
Vektorisieren jaein.. also das wäre halt die Methode mit Coral gewesen, erschien mir aber auch sehr schwierig. Ich dachte nur man könnte eventuell die Neuzeichnung mit einem CAD-Programm vereinfachen oder gar von einem Laien ausführen lassen, wenn man die vorhandene Zeichnung in irgendeiner Form nutzen kann. Mir schwebt etwas vor, wie man im einfachsten Fall die Zeichnung "abpauscht" also in den Hintergrund legt und neu zeichnet. Oder aber, dahingehend eigentlich die Fragestellung, ob es für sowas keine Erkennungstools gibt, die beispielswese Knotenpunkte erkennen und editierbar machen. Generell würde ich gerne wissen, ob es definitiv von einem Architekten von vorn bis hinten neu gemacht werden muss oder aber ob die Daten genutzt werden können und schon dem Architekten übergeben werden können. Das ganze ist natürlich eine finanzielle Angelegenheit. Bei den Summen die ich gehört habe, war ich mir nicht mehr sicher ob ich das richtige studiert habe ![]() | |
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FoVe: Offline
Ort: Wetzlar ![]() ![]() Beitrag Datum: 27.11.2008 Uhrzeit: 09:59 ID: 31476 | Social Bookmarks: Die Frage wird doch letztendlich eher sein, ob ein Digitalisieren nicht insgesamt teurer wird als ein Neuzeichnen. Wenn die Zeichnungen in bemaßter und ausgedruckter Form vorliegen und wenn das Urheberrecht geklärt ist, dann erscheint es mir am schnellsten und günstigsten, wenn hier gute und schnelle technische Zeichner das Objekt neu erstellen. Dann hat man von Anfang an eine vernünftige Datenstruktur und auch die richtigen Blöcke, Referenzen und so. IMHO ganz klar - neu zeichnen ![]() |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 27.11.2008 Uhrzeit: 10:38 ID: 31477 | Social Bookmarks: Wenn der ehemalige AN die Pläne in Papierform abgegeben hat und sie den Forderungen gemäss Honorarordnung erfüllen, hat er seine Arbeit getan. Hier ist es am AG, die Pläne einzuzeichnen und weiterzubearbeiten. Das müsstet Ihr dann an einen Bauzeichner beauftragen. Das Urheberrecht dürfte hier kein Thema sein, es handelt sich ja dann um übergabe einer Arbeit z.B. nach Genehmigungsplanung zur Ausführungsplanung an ein anderes Büro. Hier muss eigentlich nur das geistige Eigentum, sprich der Entwurf in seinen Grundzügen gewahrt bleiben (s. GMP) |
Social Bookmarks: Zitat:
Wenn der Papierplan einen anständigen Maßstab hat (z.B: 1:50) und genug Referenzmasse, könnte man den Papierplan einscannen und im CAD Programm in den Hintergrund legen. Die Arbeit könnte von einem Bauzeichner oder einem Studenten gemacht werden. Sollte es aber auf zentimetergenaue Maße gehen, kannst du das vergessen. Zitat:
Das Aufmaß muss dann in einer weiter nutzbaren Form vorliegen - d.h. ALLE Maße müssen daraus zu entnehmen sein...
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