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Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.03.2010
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Bosmeg: Offline
Ort: Tübingen ![]() Beitrag Datum: 08.09.2010 Uhrzeit: 17:29 ID: 40774 | Social Bookmarks: Hallo mika, ich hatte vor kurzem die gleiche Thematik in einem Gewerbebau. Bei mir hat es gereicht, die "Einrichtungsgegenstände" wie Haltegriffe, Abstände zwischen Sänitärgegenstände etc. zu vermaßen. Ich musste keinen speziellen Nachweis hierfür bringen. Bei Aufenthaltsräumen und Vollgeschossen gibt es ja klare Definitionen, die ( zumindest bei uns hier ) die Baurechtsbehörde eigenständig anhand der Standardvermaßungen prüft. Solltest Du das tatsächlich separat aufführen müssen, denke ich, ist hier eine Exceltabelle vollkommen ausreichend. Zur Not würde ich den jeweiligen Sachbearbeiter einfach fragen, bevor Du da x-mal hin- und herspringen musst. Hier kannst Du evtl. noch was nachlesen http://nullbarriere.de/ Grüße |
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