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mika: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 30.08.2010 Uhrzeit: 17:33 ID: 40607 | Social Bookmarks: Tach zusammen, kann mir jemand sagen, wie der Nachweis der Barrierefreiheit in einem Plan aussieht oder wo ich Angaben dazu finden kann? Ist das nur die Angabe der lichten Türmaß, Rampen, und Abstandsflächen im WC ? Wenn ja, würde mich beim lichten Türmaß interessieren, wie man das angibt ? In der Türmaßkette werden ja Rohbaumaße angegeben. Also müßte das lichte Maß in einem Türstempel angegeben werden können, oder ? Und wie ist das mit dem Nachweis der Qualitäten von Aufenthaltsräumen ? Raumhöhe wird ja im Raumstempel angegeben, aber wie stellt man im Plan dar, dass die Fensteröffnung mindestens 1/8tel der Raumfläche ist ? Oder erfolgt das über eine Berechnung ? Und wie erfolgt der Nachweis der Nichtvollgeschossigkeit ? Wird das als Tabellenkalkulation beigefügt ?
__________________ Grüße Michael "Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?" Ludwig Mies van der Rohe, 1964 |
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Bosmeg: Offline
Ort: Tübingen Beitrag Datum: 08.09.2010 Uhrzeit: 18:29 ID: 40774 | Social Bookmarks: Hallo mika, ich hatte vor kurzem die gleiche Thematik in einem Gewerbebau. Bei mir hat es gereicht, die "Einrichtungsgegenstände" wie Haltegriffe, Abstände zwischen Sänitärgegenstände etc. zu vermaßen. Ich musste keinen speziellen Nachweis hierfür bringen. Bei Aufenthaltsräumen und Vollgeschossen gibt es ja klare Definitionen, die ( zumindest bei uns hier ) die Baurechtsbehörde eigenständig anhand der Standardvermaßungen prüft. Solltest Du das tatsächlich separat aufführen müssen, denke ich, ist hier eine Exceltabelle vollkommen ausreichend. Zur Not würde ich den jeweiligen Sachbearbeiter einfach fragen, bevor Du da x-mal hin- und herspringen musst. Hier kannst Du evtl. noch was nachlesen http://nullbarriere.de/ Grüße |
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mika: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 09.09.2010 Uhrzeit: 13:05 ID: 40785 | Social Bookmarks: Danke, Bosmeg, Ich habe mich inzwischen bei der Bauaufsicht erkundigt. Ich füge eine formlose Erklärung bei, in der ich die geforderten Bedingungen des jeweiligen Gesetzes aufliste und schreibe, dass diese erfüllt sind, oder wenn nicht mit Begründung, warum nicht. Für die ganze Verwirrung und diesen sicher nicht allgemein gültigen Weg ist das Hochbauamt in der betreffenden Stadt verantwortlich bzw. eine Checkliste, die dieses herausgibt, das versucht sehr viel genauer die erforderlichen Unterlagen für den Bauantrag aufzulistet. Meine Chefin will sich jetzt peinlich genau an diese Checkliste halten, auch wenn manche Punkte durch andere Punkte bereits erfüllt sind.
__________________ Grüße Michael "Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?" Ludwig Mies van der Rohe, 1964 |
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Bosmeg: Offline
Ort: Tübingen Beitrag Datum: 09.09.2010 Uhrzeit: 13:20 ID: 40786 | Social Bookmarks: Ja klar, man kennt ja das hin und her bei den Städten. Aber sicher richtig, lieber beim ersten mal zu genau, als ständig hinterher laufen zu müssen |
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