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fst: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 06.04.2014 Uhrzeit: 23:47 ID: 52506 | Social Bookmarks: Ich denke in Bezug auf das Urheberrecht ist irrelevant, wann die Zeichnung erstellt wurde, sondern eher wann der Entwurf veröffentlich wurde und der spätere Entwerfer somit Kenntnis davon haben könnte. Wenn du nachweisen kannst, daß du 100 Jahre vor dem Bau des ersten Rades eine Zeichnung eines Rades erstellt hast, bringt Dir das wahrscheinlich wenig. Bzgl. des Protokolls, wäre ja auch die Frage wie fälschungssicher das Datum wäre. Bei einer normalen Datei ist es wahrscheinlich jederzeit möglich das Datum zu ändern, bzw. man stellt einfach das Datum des Rechners zurück. Man müsste wohl einen wesentlich höheren Aufwand betreiben, z.B. mit WORMs also einmal beschreibbaren Datenträgern. Bei architektonischen Entwürfen besteht auch noch die Frage, wann ein Entwurf kopiert wurde und wann er einfach nur Ähnlicheiten aufweist. Geändert von fst (07.04.2014 um 01:07 Uhr). |
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