Social Bookmarks: Mir lief zuletzt auf der KTA Konferenz hier in Berlin die sogenannte Stadtentlüftung über den Weg. Ich habe früher schon davon gehört, jetzt würde mich aber interessieren ob es zu diesem Thema sowas wie einen FNP gibt, der diese freizuhaltenden Zonen festgelegt, oder sind das dann nur immer schlaue Architekten, die feststellen, dass an einer bestimmten Stellen nix gebaut werden sollte, weil es sonst stickig in der Stadt wird? Kann durch aerodynamische Architektur, z.B. in verdichteten Zonen mit Hochhäusern, eine bessere Be- und Entlüftung erzielt werden?
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ehem. Benutzer Registriert seit: 09.11.2002
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markus_plancafe: Offline
Beitrag Datum: 23.11.2002 Uhrzeit: 19:47 ID: 1009 | Social Bookmarks: Hallo Florian, In Städten wird für die Erstellung des FNP der Landschaftsplan oder Landschaftsrahmenplan herangezogen. Dieser wird in der Regel vom Umweltamt oder Grünflächenamt der Stadt erstellt und dann vom Stadtplanungsamt / Hochbauamt mit dem Verkehrsentwicklungsplan in den FNP eingearbeitet. Allerdings gibt es keine richtige gesetzliche Bindung an den Landschaftsplan - er ist in dem Sinne nicht bindend wie der FNP - hat keine "gesetzliche" Wirkung! Im Bundesnaturschutzgesetz und ggf. durch Landesnaturschutzgesetze wird recht schwammig auf die Einhaltung umweltverträglicher Bedingungen hingewiesen. Wie immer, lässt sich das wie ein Gummiband auslegen - was die Städte und Investoren zu genüge tun. Wenn man z.B. plausibel machen kann, dass trotz notwendiger Frischluftzufuhr, hier ein mehrstöckiges für die Stadt wichtiges Gewerbegebiet entstehen soll, dann ist das auch kein Problem von der Stadtverordnetenversammlung / Stadtparlament im Nachhinein eine Änderung des FNP zu entsprechenden Gunsten zu erwirken. Schwierig wird es erst, wenn wahrscheinlich Grenzwerte überschritten werden könnten. Für diese Thematik gibt es extra Klimatologen / Klimameteologen, die allerdings leider erst in den letzten Jahren entsprechend in den Beratungen von Baumaßnahmen und Stadtentwicklung berücksichtigt werden. Über die folgenden Seiten könntest Du zu der Thematik fündig werden: http://www.stadtklima.de/ http://www.taraxacum-ev.de/ Gruß, Markus (Diese Informationen stehen für Hessen - in anderen Bundesländern kann es Abweichungen geben) Geändert von markus_plancafe (24.11.2002 um 19:00 Uhr). |
Social Bookmarks: Seh ich das richtig: Es gibt also keine rechtliche grundlage für einen freizuhaltenden Raum. Das sind freiwillige Entscheidungen die eine Stadt trifft, die auch nicht bindend sind?
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ehem. Benutzer Registriert seit: 09.11.2002
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markus_plancafe: Offline
Beitrag Datum: 23.11.2002 Uhrzeit: 23:44 ID: 1013 | Social Bookmarks: Ja, es gibt keine rechtliche Bindung oder Vorschrift für Klimakorridore oder ähnliches. Markus Geändert von markus_plancafe (24.11.2002 um 00:14 Uhr). |
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grizzly: Offline
Beitrag Datum: 11.11.2003 Uhrzeit: 13:54 ID: 2690 | Social Bookmarks: Zum Thema Darstellung von freizuhaltenden Flächen im Landschaftsplan gilt für Baden-Württemberg, dass der Landschaftsplan nur für den Außenbereich erstellt wird. Meines Wissens gilt dies auch für die meisten anderen Bundesländer. Zur Zeit gibt es Bestrebungen das Instrument Landschaftsplan auch für den Innenbereich weiter zu entwickeln. Der Landschaftsplan soll dann auch für den Innenbereich Aussagen machen. Modelle und Beispiele gibt es schon seit längerem, jedoch ohne sich in der Praxis durchgesetzt zu haben. Vergleiche hierzu "Grünordnungsrahmenplan für den besiedelten Innenbereich - Als umsetzungsorientierter Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung" von Reinhold Wilke, STADT UND GRÜN 9/99. Um rechtlich wichtige Flächen für die Frischlufzufuhr/Kaltluftleibahnen zu sichern, kann man dies mit der Kombination mit Grünflächen erreichen. Grünflächen in der Stadt können selbst Kaltluft produzieren (Rasenflächen)oder als freie Leitbahn dienen. Die Grünflächen lassen sich im FNP darstellen und auch in Bebauungsplänen als Grünflächen oder als Geschützte Grünbestände ausweisen. |
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