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martindre: Offline
Beitrag Datum: 12.07.2005 Uhrzeit: 13:21 ID: 9872 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, zwischem wem werden städtebauliche Verträge geschlossen um städtebauliche belange zu sichern? Investor und Grundstückseigentümer? die stadt, zur handhabung der planungshoheit, muss diesen vertrag absegnen? wie sieht es aus bei großen flächenentwicklungen (bei kleinen teilflächen) - gibt es einen städtebaulichen vertrag für das ganze gelände? vielen dank für hilfe dre |
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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 12.07.2005 Uhrzeit: 14:08 ID: 9873 | Social Bookmarks: Meinst Du Vereinbarungen jenseits der Festlegungen im Flächennutzungs- und Bebauungsplan (und ggf. in einer Gestaltungssatzung)? Diese Pläne haben Gesetzescharakter, deren Einhaltung im Zuge des Bauantrags geprüft wird (Baufluchten, -höhen, Art und Maß der Nutzung, öffentliche Wegerechte, etc.). Oder sprichst Du von was anderem? |
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martindre: Offline
Beitrag Datum: 12.07.2005 Uhrzeit: 15:16 ID: 9874 | Social Bookmarks: ja, eine art übergreifende satzung, damit projektziele für eine große flächenentwicklung eingehalten werden - auch im interesse der stadt. wir gehen davon aus, das städtebauliche verträge zwischen investor und eigentümer (grundstück) geschlossen werden. was ist mit den interessen der stadt bezüglich infrastruktur usw. wie sichert sich die stadt ihre interessen speziell auch soziale infrastruktur? |
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 12.07.2005 Uhrzeit: 15:44 ID: 9875 | Social Bookmarks: In der Bauleitplanung, wie sie im Baugesetzbuch verankert ist, sind meines Wissens keine zusätzlichen Instrumente vorgesehen, die über den Flächennutzungs- und Bebauungsplan hinausgehen. Dort werden Art und Maß der Nutzung festgelegt - auch die Lage von sozialen Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten), sofern die Grundstücke in öffentlicher Hand sind. In den letzten 10-15 Jahren sind aber bei größeren Investitionsvorhaben öffentlich-private Kooperationsformen entstanden (Public-Private-Partnerships), bei denen die Stadt oder Gemeinde und die beteiligten Investoren als Gesellschafter an einer gemeinsamen Projektgesellschaft beteiligt sind. Da können dann öffentliche Belange in dem konkreten Vertragswerk festgeschrieben werden (z.B. die Integration öffentlicher Einrichtungen wie Kindertagesstätte, Pflegedienste, Musik- und Volkshochschulen, etc.). Eine solche PPP gab es zum Beispiel bei dem Stadtenwicklungprojekt in Lille / Frankreich ("Euralille") von Rem Koolhaas / OMA und anderen: Stadt und Investoren sitzen als gleichberechtigte Gesellschafter an einem Tisch und fechten ihre Interessenskonflikte mit friedlichen Mitteln aus ... |
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Tisetraveler: Offline
Ort: Wuppertal Beitrag Datum: 12.07.2005 Uhrzeit: 16:49 ID: 9876 | Social Bookmarks: Ich glaube Martindr möchte gerne wissen, ob der städtebauliche Vertrag grundsätzlich zwischen der Stadt und dem Entwickler geschlossen wird, oder ob es Modelle gibt wo der Entwickler (in dem Falle Eigentümer) mit den einzelnen Investoren (städtebauliche) Verträge schließt, die dann letztendlich einer Entscheidungsfindung/ Vorbereitung für die Stadt dienen um einen Bebaugsplanbeschluss zu fassen. Bsp. große Entwicklungsflächen, die in mehreren Abschnitten realisiert werden. Ich habe auch keine Antwort, habe die Frage aber so verstanden. |
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 12.07.2005 Uhrzeit: 20:52 ID: 9879 | Social Bookmarks: Städtebauliche Verträge werden nur zwischen der Stadt (oder Gemeinde) und einem privatwirtschaftlichen Vertragspartner geschlossen (=Investor), um die übergeordneten Ziele der Bauleitplanung zu erreichen. |
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