Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 14.09.2004
Beiträge: 53
chrisly: Offline


chrisly is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 04.02.2006
Uhrzeit: 18:41
ID: 13506



HOAI §15, Teilleistungen

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hallo,

hier eine Frage:
In der HOAI § 15 Leistungsbild Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten werden den Grundleistungen bestimmte Prozentzahlen zugeordnet, z. B. ist unter der Rubrik Freianlagen die Phase 8 (Objektüberwachung) mit 29 Prozentpunkten der Gesamtleistung angegeben. Gibt es Möglichkeíten, eine Phase noch weiter zu unterteilen?
Beispiel: Kann ich als AG sagen: Für die Phase 8 bezahle ich statt 29 % nur meinetwegen 25 % und verzichte dafür auf die Erstellung eines Zeitplanes und eines Bautagebuches?? Gibt es irgendwo Feinunterteilungen dieser Art und sind diese bei Auftragsvergabe juristisch haltbar? Mich interessiert nur eine Aufgliederung für Freianlagen.
Besten Dank im Voraus für eure Antworten.

Chrisly

Mit Zitat antworten
 
Ähnliche Themen
Thema Autor Architektur-Themenbereiche Antworten Letzter Beitrag
Hoai tami Planung & Baurecht 2 20.02.2006 14:09
HOAI - bin verwirrt! audovis Beruf & Karriere 0 20.02.2006 09:03
Baukosten, HOAI, Ausschreibung etc Mattai Planung & Baurecht 8 05.02.2006 20:30
 

tektorum.de ist ein Projekt von archinoah.de - Architekturportal und Forum für Architektur




SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2025 tektorum.de®