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Katharina: Offline
Beitrag Datum: 26.05.2007 Uhrzeit: 14:18 ID: 23837 | Social Bookmarks: Thema: B-Plan-Änderung Beispiel-Fall: Es besteht ein B-Plan, der für ein Neubaugebiet aufgesetzt wurde. Nun soll eine "Fläche für Nebenanlagen" in eine "Wohnbaufläche" umgewandelt werden. Dazu wäre ja eine Änderung des B-PLans nötig, da ja die Grundzüge der Planung berührt sind. (Es handelt sich um ein Neubaugebiet mit Reihenhäusern und EFHs. Die zu ändernde Fläche lieg direkt neben den Reihenhäusern, soll auch mit einem Reihenhaus bebaut werden. Passt also zu dem Rest. Die bisherige geplante Garagenanlage kommt neben das neue RH.) Inwiefern hat der neue § 13.a Bau GB damit zu tun ? Was kostet in etwa eine derartige B-PLan Änderung ? Wie könnte man gegenüber dem Amt argumentieren ? Für Tipps wär ich sehr dankbar. Die Gemeinde hat doch nur einen Vorteil durch mehr Einwohner. Ein großer SPielplatz ist vorhanden und die Fläche liegt direkt an der Hauptstraße. |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 29.01.2007
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Dietemann: Offline
Ort: Süddeutschland Beitrag Datum: 24.07.2007 Uhrzeit: 01:08 ID: 24942 | Social Bookmarks: Der § 13a ist meines Wissens anwendbar, das heißt man spart einen Verfahrensschritt. Der geht aber nur, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Eine simple Änderung einer Garage in ein Reihenhaus erscheint eher unproblematisch, allerdings sollte man hierzu die Situation sehen. Kosten für eine Bplan-Änderung ca. 2.000 bis 5.000 €, je nach Kalkulationsgrundlage. Achtung: Umweltbelange sind trotzdem in die Abwägung einzubeziehen. D.h. z.B. dass die erhöhte Versiegeleung, soes denn eine gibt, ausgeglichen werden sollte. Ich gehe davon aus, dass schon von der Baurechtsbehörde geprüft wurde, dass eine Befreiung nicht in Betracht kommt?? Alles Gute Dietemann |
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Katharina: Offline
Beitrag Datum: 27.07.2007 Uhrzeit: 22:06 ID: 25005 | Social Bookmarks: Danke für die Antwort ! Hilft mir schon einmal weiter. Von den Kosten liest man ja leider nie etwas. |
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