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grizzly: Offline
![]() Beitrag Datum: 29.05.2007 Uhrzeit: 14:10 ID: 23874 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, ich bin auf die Frage gestoßen, ob ich als Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsplanung/Landschaftsarchitektur Planungsleistungen für eine Fließgewässerrenaturierung erbringen darf oder dies einem Bauingenieur der Fachrichtung Wasserbau vorbehalten ist? Die Gewässerausbauten sind ja in § 55 HOAI Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen geführt. Ich freue mich sehr über weiterführende Infos, wo ggf. solche Regelunge verankert sind. Grüße grizzly Geändert von grizzly (30.05.2007 um 10:45 Uhr). |