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Deniz: Offline
![]() Beitrag Datum: 30.04.2008 Uhrzeit: 18:18 ID: 28287 | Social Bookmarks: Guten Tag, Frage: Darf eine Öffentliche oder Private Parkfläche (z.B. Gartencenter), worauf ein Ruhendes Fahrzeug steht, eine Neigung/Gefälle in die Rollrichtung haben? Also muss das Ruhende Fahrzeug "waagerecht" stehen, oder darf es auch "schräg" stehen.(zur Rollrichtung der Reifen) Wenn ja, wie viel % ist max. erlaubt? Leider habe ich in der Literatur (Neufert & Co) nichts darüber finden können. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen Thanks Der Deniz Geändert von Deniz (30.04.2008 um 19:48 Uhr). |
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Untitled document | dieses Thema | Refback | 24.06.2008 04:53 |