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Parkflächen & Gefälle Guten Tag, Frage: Darf eine Öffentliche oder Private Parkfläche (z.B. Gartencenter), worauf ein Ruhendes Fahrzeug steht, eine Neigung/Gefälle in die Rollrichtung haben? Also muss das Ruhende Fahrzeug "waagerecht" stehen, oder darf es auch "schräg" stehen.(zur Rollrichtung der Reifen) Wenn ja, wie viel % ist max. erlaubt? Leider habe ich in der Literatur (Neufert & Co) nichts darüber finden können. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen Thanks Der Deniz |
AW: Parkflächen & Gefälle Ich meine, gelesen zu haben, dass das bis zu einem gewissen Grad möglich ist. Die einzelnen Bundesländer haben jeweils Garagenverordnungen, in denen diese Grenzen und Vorgaben definiert werden. Die meisten gibt es auch online zum download. Einfach mal bei Google nach Garagenverordnung suchen. Viel Erfolg wünscht Samy |
AW: Parkflächen & Gefälle Grundsätzlich muß ein Aussenstellplatz wie jede befestigte Aussenfläche ein Gefälle haben, damit die Entwässerung funktioniert und nicht durch stehendes / gefrierendes Wasser unbenutzbar wird. Ob dieses Gefälle in Längs- oder Querrichtung (oder diagonal oder sowohl längs- als auch quer) verläuft, ist zunächst für die Benutzbarkeit egal, aus gestalterischen Gründen sollte es halt zum gesamten Höhen- und Entwässerungskonzept passen. Hierfür sind je nach Oberflächen und Situation 2-3% sinnvoll, im Einzelfall evtl. auch 4%. Bei mehr als 4% Gefälle bekommt man Probleme mit der Barrierefreiheit (z.B. Umsteigen Rollstuhl-Auto). Gerade bei Supermärkten und Gartencentern würde ich lieber auf Gefälle größer 2,5% verzichten, da einem sonst auch schnell mal der Einkaufswagen unbeobachtet wegrollen kann... Diesbezügliche Bestimmungen aus der Garagenverordnung (Bayern) sind mir nicht bekannt. Gruß, Matthias |
AW: Parkflächen & Gefälle Hallo Neniz, 0,75 -1,5 % das hängt von dem Belag ab,Gruß Andreas |
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