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grizzly: Offline
Beitrag Datum: 12.11.2003 Uhrzeit: 10:25 ID: 2693 | Social Bookmarks: Auflagen im WSG Welche Auflagen und Einschränkungen gelten im WSG II. Welche Vorschriften konkretisieren das WHG oder macht das die jeweilige Schutzgebietsverordnung für jedes einzelne WSG. Im speziellen Fall handelt es sich um ein Gewerbegebiet, das sich in einem Gebiet befindet, das nachträglich zu einem WSG II erklärt wurde. Welche Art von Gewerbe und welche Tätigkeiten sind erlaubt und wo bekommt man eine Liste von Stoffen, deren Verwendung verboten ist. Gibt es dazu eine DIN? Welche folgen hat es wenn der Gewerbetreibende (mit Bestandsschutz) aufgibt und ein neuer das Grundstück übernimmt? Kann dieser auch seine Gewerbe ausüben? Oder hat die Gemeinde bei einer Veräußerung ein Vorkaufsrecht, so dass sie das Grundstück kaufen kann und einer angemessenen Nutzung zuführen kann? Gibt es Ausgleichstöpfe für Gewerbe, wie sie in der Landwirtschaft üblich sind? Landwirte bekommen Zahlungen aus dem "Wasserpfennig". Damit Ertragseinbußen und Mehraufwand, z.B. für Einschränkungen bei Pestizid- und Düngemitteleinsatz. (Ist zumindest in Ba-Wü so) Wer hat Erfahrungen aus anderen Bundesländern? Geändert von grizzly (13.11.2003 um 17:35 Uhr). |
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