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Bauvorlageberechtigung als Stadtplaner (FH)?? Hallo Ihr Lieben, ich wüßte gerne ob ich eine Bauvorlageberechtigung (für Bayern) habe. Ich habe in Ba-Wü Stadtplanung an der HfWU studiert und bin Dipl.-Ing. Ich habe auch schon gegeoogelt und komme irgendwie auf keinen grünen Zweig was die Infos angeht. Mal zähle ich zu den Bauingenieuren, dann hätte ich die "kleine Bauvorlageberechtigung" ohne dass man sich irgendwo eintragen muss. Dann wieder zähle ich nicht zu den Bauingenieuren und habe dies nicht. Muss ich erst den Master erwerben oder muss ich in Bayern eingetragen sein oder wie ist das genau??? Kann mit irgendjemand diesbezüglich Infos geben bitte?? Danke schon mal... LG Andrea |
AW: Bauvorlageberechtigung als Stadtplaner (FH)?? Weiß denn keiner bescheid? *wunder* ...dann bin ich wohl nicht die Einzige...*grübel... |
AW: Bauvorlageberechtigung als Stadtplaner (FH)?? Wer Bauvorlageberechtigt ist is im Art 61. der BayBO geregelt. http://www.innenministerium.bayern.d...2010_03_01.pdf Als Stadplanerin sehe ich da nur eine Chance, wenn du dich in die Ingenieurkammer-Bau eintrgen lässt. Aus dem Baukammerngesetz Bayern: Zitat:
http://www.bayika.de/de/service/publ...lagen_2009.pdf |
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