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Ort: Stuttgart Beitrag Datum: 23.02.2011 Uhrzeit: 21:56 ID: 42721 | Social Bookmarks: hallo! ich möchte mich gerne mal bei euch erkundigen wie die praxis aussieht beim AiP als Landschaftsarchitekt. insbesondere was den leistungsnachweis für den kammereintrag angeht. ich arbeite derzeit als angestellter, fast ausschliesslich lph 2-4 + wettbewerbe (ein paar projekte auch lph 5). für den kammereintrag sind ja alle leistungsphasen gefordert, plus landschafts- und bauleitplanung. ich kann mir nur schwer vorstellen das jeder AiP das komplette programm abspult!? zum einen muss es ja erstmal das büro geben dass alles abwickelt, zum anderen hat doch jeder auch persönliche arbeitsschwerpunkt/ stärken (und eben auch schwächen). also, die offiezielle meinung der AK kenn ich. aber wie sieht die geschichte denn genau in der praxis aus? kriegt man auch einen eintrag, wenn eben nicht alle beeiche abgedeckt sind? gibt es irgendwelche probleme, wenn man sein AiP teilweise als freier mitarbeit macht? danke für eure antworten. |
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Beitrag Datum: 03.03.2011 Uhrzeit: 15:15 ID: 42817 | Social Bookmarks: Fehlende Bereich kannst du in Seminaren und Kursen bei deiner Kammer abdecken. Die BYAK bietet z.B. auch spezielle eine Reihe an für Voraussetzungen zur Eintragung, z.B. VOB, HOAI 2009 etc. AiP gibt es zumindest in Bayern offiziell nicht mehr. |
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Ort: Stuttgart Beitrag Datum: 09.03.2011 Uhrzeit: 13:40 ID: 42908 | Social Bookmarks: hi baumplanerin, danke für deine antwort. das fortbildungsprogramm der kammer kenne ich. auch wenn die kursinhalte in bezug auf lph 6-9 sehr "hochbaulastig" sind, nutzt es wahrscheinlich schon auch für die freiraumplanung. was macht man denn, wenn man rein garnichts in der landschafts- und bauleitplanung macht? zumindest über die kammer sind mir keine kursangebote bekannt. wie kommt man denn jetzt zu einem kammereintrag in bayern? nur über berufserfahrung? |
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Ort: Stuttgart Beitrag Datum: 09.03.2011 Uhrzeit: 13:41 ID: 42909 | Social Bookmarks: hi baumplanerin, danke für deine antwort. das fortbildungsprogramm der kammer kenne ich. auch wenn die kursinhalte in bezug auf lph 6-9 sehr "hochbaulastig" sind, nutzt es wahrscheinlich schon auch für die freiraumplanung. was macht man denn, wenn man rein garnichts in der landschafts- und bauleitplanung macht? zumindest über die kammer sind mir keine kursangebote bekannt. wie kommt man denn jetzt zu einem kammereintrag in bayern? nur über berufserfahrung? |
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Beitrag Datum: 14.03.2011 Uhrzeit: 00:43 ID: 42962 | Social Bookmarks: Wieso Landschaftsplanung? Ich dachte, du wärst Freiraumplaner? Na ja, ich bin nun nicht angestellt, aber bei den meisten ist das so, dass sie irgendwann mal LP 8 auch machen (dürfen). |
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Ort: Stuttgart Beitrag Datum: 16.03.2011 Uhrzeit: 22:19 ID: 42994 | Social Bookmarks: Wieso Landschaftsplanung? Ich dachte, du wärst Freiraumplaner? ich kenne die anforderungen in anderen bundesländern nicht, in BW sind allerdings tätigkeiten in landschafts-/ und bauleitplanung notwendig. Na ja, ich bin nun nicht angestellt, aber bei den meisten ist das so, dass sie irgendwann mal LP 8 auch machen (dürfen). ich "dürfte" sicher auch mal ne kleine bauleitung machen... versteh jetzt nicht ganz was dass mit ner anstellung zu tun hat? darf ich mal konkret fragen? hast LAip gemacht und bist jetzt in der kammer? |
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Beitrag Datum: 17.03.2011 Uhrzeit: 14:24 ID: 43001 | Social Bookmarks: Ich hab mich verlesen und du hast was falsch angegeben. Also du meinst Bauleitplanung (ich war auf Bauleitung) und Landesplanung (nicht Landschaftsplanung). Also ich bin In Bayern, wir haben offiziell kein AiP. Zuem war ich gleich nach dem Studium selbständig und bin auch noch nicht in der Kammer. Wir müssen entweder ein Nachweisblatte pro Projekt (in meinem Fall) bzw. pro Anstellung sammeln. Dies ist sehr allgemein gehalten, also auch für Innenarchitekten, Architekten. Dort ist tatsächlich ein Feld für die Landes/Bauleit/Städtebauliche Planung mit drauf. Aber das Blatt wäre ja auch für Landschaftsplaner. Aber nur vom Blatt würde ich nicht schließen, dass ich das auch machen muss. Hast du schon mal bei der Kammer angerufen? Für die Eintragung sollte es eine eigene Abteilung/Ausschuss geben. |
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Ort: Stuttgart Beitrag Datum: 19.03.2011 Uhrzeit: 13:46 ID: 43039 | Social Bookmarks: ursprünglich hab ich schon bauleit- und landschaftsplanung gemeint. hab mich zwischenzeitlich erkundigt. es müssen nicht zwingend alle bereiche erfüllt werden. es ist ausreichend wenn man z. b. schwerpunktsmäßig in der objektplanung gearbeitet hat, dort zumindest einen "einblick" in alle lph hatte. wird also auch heisser gekocht als gegessen... danke für deine infos |
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