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Kolibrie is on a distinguished road

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Datum: 03.06.2012
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ID: 46933



Vom Architekturabsolvent (Bachelor) zum Stadtplaner (Kammermitglied)

#1 (Permalink)
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Hallo.

Ich habe eine einfach und kurze Frage.

Ich habe meinen Bachelor in Architektur, arbeite nun seit einem halben Jahr in einem Stadtplanungsbüro. Kann ich als Architekturabsolvent, nach der nötigen Arbeitszeit von 2 Jahren, in die Stadtplanungskammer aufgenommen werden bzw. dann auch den Titel "Stadtplaner" tragen, oder muss ich den Master in Stadtplanung machen, um später als Kammermitglied zu gelten?

Achso: Ich bin (noch) nicht bei einer Kammer gemeldet, spiele aber seit kurzem mit dem Gedanken. Nun weiß ich halt nicht, ob mein Abschluss für die Eintragung reicht, da ja Stadtplanung doch etwas anderes ist als Architektur.
Das Regelwerk der Architektenkammer sagt mir irgendwie nichts genaues...

Vielen Dank für die Antwort

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Datum: 03.06.2012
Uhrzeit: 18:28
ID: 46934



AW: Vom Architekturabsolvent (Bachelor) zum Stadtplaner (Kammermitglied)

#2 (Permalink)
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Zunächst mal ist das von Kammer zu Kammer verschieden. Am Besten mal in der für dein Bundesland zuständigen Kammer nachfragen.

In NRW beispielsweise gibt es grob 3 Vorraussetzung:
1. mindestens 4 jährige Regelstudenzeit, das heißt, 6-semestriger Bachelor reicht nicht, 8-semestriger aber schon
2. 2 Jahre Nachweis Praxis mit definierten Inhalten
3. bestimmte Anzahl Weiterbildungsstunden nachweisen

siehe hier: http://www.aknw.de/studenten/weiterb...tadtplaner.pdf

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Kolibrie: Offline


Kolibrie is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 03.06.2012
Uhrzeit: 18:44
ID: 46935



AW: Vom Architekturabsolvent (Bachelor) zum Stadtplaner (Kammermitglied) #3 (Permalink)
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Danke für die Antwort!

In Sachsen-Anhalt ist es ähnlich.
Klar die Regelstudienzeit und dann die berufliche Tätigkeit nach dem Studium. Diese beträgt 2 Jahre, man muss Weiterbildungen absolvieren usw.
Nur frage ich mich, ob ich als Architekturabsolventin mit dem Bachelor Stadtplaner werden kann.. (einfach so...)

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Datum: 03.06.2012
Uhrzeit: 19:20
ID: 46936



AW: Vom Architekturabsolvent (Bachelor) zum Stadtplaner (Kammermitglied) #4 (Permalink)
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Ja, warum nicht, wenn du eine 4jährige Regelstudienzeit nachweisen kannst:

Zitat:
1) Über eine Befähigung im Sinne von § 4 Abs. 1 verfügt, wer:

1. erfolgreich eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule mit

a) einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit auf Vollzeitbasis oder mindestens sechs Studienjahren mit mindestens dreijähriger Vollzeitbasis in der Fachrichtung Architektur oder

b) einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit in den Fachrichtungen Innen- oder Landschaftsarchitektur, Stadtplanung oder einem gleichwertigen Studium mit Schwerpunkt im Städtebau, das zur Erstellung von städtebaulicher Planung befähigt,


abgelegt hat und

Oder hast du gar nicht Stadtplanung studiert?

Geändert von personal cheese (03.06.2012 um 19:37 Uhr).

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Kolibrie is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 03.06.2012
Uhrzeit: 19:31
ID: 46937



AW: Vom Architekturabsolvent (Bachelor) zum Stadtplaner (Kammermitglied) #5 (Permalink)
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Ich habe Architektur studiert, mit dem Bachelor abgeschlossen.
Deshalb die Frage, ob ich dann doch den Master für Stadtplanung dran hängen muss, um befähigt zu werden, in die Stadtplanerkammer aufgenommen zu werden.

Ich arbeite seit einem halben Jahr in einem Stadtplanungsbüro (naja, ich bin Praktikant...) und es macht Spaß. Daher der Gedanke, ob ich als "Architekt" überhaupt in diese Richtung gehen kann...

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Datum: 03.06.2012
Uhrzeit: 19:44
ID: 46938



AW: Vom Architekturabsolvent (Bachelor) zum Stadtplaner (Kammermitglied) #6 (Permalink)
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Frag doch mal bei der Kammer nach. Die können dir bei so speziellen Dingen sicher besser helfen. AUsserdem ist die Kammer Sachsen-Anhalt eine der kleinsten und sollte sich über jedes Mitglied freuen.
Bedenke auch, dass du dort den Beginn deiner praktischen ätigkeit anzeigen musst.

Es gibt übrigens keine "eigene" Stdtplanerkammer...

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