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vorschriften bebauungsplan hallo, ich habe 2 fragen in bezug auf bebauungspläne: 1: löst eine bebaungsplan automatisch die vorschriften des LBO bezüglich z.b. abstandflächen? 2: in dieser BBP steht als geschößigkeitsvorschrift der ziffer II/III. bedeutet das kann man nur 2 oder 3 geschosse bauen oder kann man auch 1-geschossig bauen? |
AW: vorschriften bebauungsplan Bitte auch in den Textteil und die Legenden zum B-Plan schauen, weiterhin in die Baunutzungsverordnung und die Planzeichenverordnung. Kann sein, dass es Mindest- und Höchstmaß der Geschossigkeit ist (normalerweise "II-III" geschrieben) oder ganz was anderes. Wenn andere Abstandsflächen als in der Bauordnung gelten sollen, muss dies explizit festgelegt sein. |
AW: vorschriften bebauungsplan ich habe die planzeichenverordnung für bauleitpläne geguckt. nur wenn die geschossigkeit mit klammer derfiniert ist z.b. (III) bedeutet das "zwingend". da in unserer BP nur II-III ohne klammer steht, ich gehe davon aus dass man nicht mehr als 3 geschosse bauen darf aber auch 2 oder 1. oder? |
AW: vorschriften bebauungsplan Nein, II-III bedeutet mindestens 2 Vollgeschosse maximal 3 Vollgeschosse. nach PlanzV 90, Anlage, Punkt 2.7. Bei zwingend ist eigentlich ein Kreis um die Zahl Aber vielleicht ist dein B-Plan ja älter? Dann galt evtl eine andere Planzeichenverordnung. |
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