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sonicsearcher: Offline
Beitrag Datum: 06.02.2014 Uhrzeit: 10:42 ID: 52007 | Social Bookmarks: Guten Morgen, da ich nicht weiß, ob ich in diesem Unterforum richtig bin, im Zweifelsfalle bitte verschieben. Wir planen, ggfs. einen Pool in unseren Garten bauen zu lassen, wasserfläche ca. 7,5 + 3,5 m, Tiefe ca. 1,5; evtl. Gegenstromanlage. Die Bayerische Bauordnung besagt, dass Schwimmbecken bis zu einem Volumen von 100 Kubik genehmigungsfrei sind. Da lägen wir ja klar drunter. Aufgrund des relativ kleinen Gartens müssten wir den Pool unmittelbar an die Nachbargrenze (Süden) positionieren. Wenn also z.B. unsere Kinder in den Pool hüpfen würden, wäre es durchaus möglich, das Wasser in nachbars Garten spritzt. Der Südliche Nachbar hat (ist ja seien Nordseite) dort lediglich seine üblichen 3m Abstandsfläche in Form von Rasen, nutzen tut auch er aber vorrangig den Südgarten. Frage: gibt das irgendein bau- oder sonstwie rechtliches Problem (Nachbarschaftsschutz)? Ich habe nirgends Informationen dazu gefunden. Im Bebauungsplan steht zu dem Thema garnichts. Vielen Dank und Gruß sonicsearcher |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 23.01.2009
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Baumplanerin: Offline
Beitrag Datum: 07.02.2014 Uhrzeit: 19:21 ID: 52026 | Social Bookmarks: Hallo, also du solltest doch einen Blick in die Ortsgestaltungssatzung werfern, sofern vorhanden. Und nach weiteren möglichen Vorschriften auf der Gemeinde fragen. Aufpassen musst du auch auf das Immissionsschutzgesetz/Landesimmissionsschutzgesetze. Wenn die Pumpe/Reinigung hörbar ist, kann es Probleme geben. Auch wenn extreme Chlordämpfe aufsteigen sollten und in Nachbars Garten ziehen. |
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Kieler: Offline
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 07.02.2014 Uhrzeit: 21:21 ID: 52028 | Social Bookmarks: ansonsten sollte es rechtlich gemäß jeweiliger LBO keine Probleme geben, diese kommen von ganz allein mit dem Nachbarn, wennn Sie kommen sollen... |
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