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sonicsearcher: Offline
![]() Beitrag Datum: 06.02.2014 Uhrzeit: 10:42 ID: 52007 | Social Bookmarks: Guten Morgen, da ich nicht weiß, ob ich in diesem Unterforum richtig bin, im Zweifelsfalle bitte verschieben. Wir planen, ggfs. einen Pool in unseren Garten bauen zu lassen, wasserfläche ca. 7,5 + 3,5 m, Tiefe ca. 1,5; evtl. Gegenstromanlage. Die Bayerische Bauordnung besagt, dass Schwimmbecken bis zu einem Volumen von 100 Kubik genehmigungsfrei sind. Da lägen wir ja klar drunter. Aufgrund des relativ kleinen Gartens müssten wir den Pool unmittelbar an die Nachbargrenze (Süden) positionieren. Wenn also z.B. unsere Kinder in den Pool hüpfen würden, wäre es durchaus möglich, das Wasser in nachbars Garten spritzt. Der Südliche Nachbar hat (ist ja seien Nordseite) dort lediglich seine üblichen 3m Abstandsfläche in Form von Rasen, nutzen tut auch er aber vorrangig den Südgarten. Frage: gibt das irgendein bau- oder sonstwie rechtliches Problem (Nachbarschaftsschutz)? Ich habe nirgends Informationen dazu gefunden. Im Bebauungsplan steht zu dem Thema garnichts. Vielen Dank und Gruß sonicsearcher |
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