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hitman_3: Offline
Beitrag Datum: 28.10.2015 Uhrzeit: 14:15 ID: 54953 | Social Bookmarks: Hallo liebes Forum, ich hätte mal eine Frage an euch. Wir (mein Bruder & Ich) haben zu zweit eine Fläche von 8000m2 von unseren Eltern bekommen. Nach einen Gespräch mit der Gemeinde und dem Landratsamt ist nun raus, dass sich dieses im Innenbereich §34 befindet jedoch nicht komplett erschlossen ist (es fehlt die Wasserleitung). Die Gemeinde würde nun gerne von uns einen Bebauungsplan für diese Fläche vorgelegt bekommen (Eckdaten geben sie noch bekannt). Der Clou dabei ist, dass wir diesen bezahlen sollen. Sie argumentieren damit, dass das Grundstück nicht voll erschlossen ist und sie uns somit auch völlig die Bauzusage verweigern könnten. (Können Sie das wirklich ?) Es liegt eigentlich in unserem Sinne, ohne Streit und sonstigen hick hack mit der Gemeinde, das ganze vernünftig anzugehen. Aber dass wir jetzt den B-Plan für 8000m2 Fläche komplett alleine zahlen.... Was meint Ihr ? Ist das so in Ordnung ? Welche kosten kommen dabei ca auf uns zu wenn wir einen B-Plan anfertigen lassen ? Über antworten würde ich mich sehr freuen !! |
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Social Bookmarks: Ich empfehle Dir eine Rechtsberatung! Ich würde mich nicht so ohne weiteres darauf einlassen, einen B-Plan zu erstellen, denn ein erstmal festgesetzter B-Plan lässt sich nicht so ohne weiteres ändern. Wenn Euer Grundstück innerhalb einer Ortschaft liegt und damit der §34 (BauGB) anwendbar ist, kann das günstiger für Euch sein. Ein Bauantrag nach §34 kann meines Wissens nicht ohne Begründung abgelehnt werden. Die Daumenschrauben sind für die Planungsämter da ziemlich eng. Ein üblicher Weg wäre es, mit einem Architekten und/oder Anwalt eine Bauvoranfrage zu stellen. Die Kostet m.E. unter 1000 EUR und gibt dann Planungssicherheit. Projektentwickler machen es häufig so, dass Sie durch einen Architekten eine Bebauungsstudie erstellen und anhand dieser die Bauvoranfrage stellen. Bei Ablehnung wird die Studie so häufig angepasst, bis die Bestätigung kommt. Danach muß aber innerhalb von 2 oder 3 Jahren (verm. Länderspezifisch) ein Bauantrag eingehen, ansonsten verfällt die Bestätigung der Bauvoranfrage.
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 29.10.2015 Uhrzeit: 17:45 ID: 54956 | Social Bookmarks: Zumindest das Honorar für B-Plan-Erstellung ist in der HOAI geregelt. Schau doch dort mal nach. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 28.10.2015
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hitman_3: Offline
Beitrag Datum: 30.10.2015 Uhrzeit: 00:13 ID: 54958 | Social Bookmarks: Danke für eure Antworten ! So sehe ich das auch, werde mich da beim Anwalt mal schlau machen. Evtl. will ich der Gemeinde auch mal ein Konzept vorlegen wie wir es gerne bebauen würden. Vielleicht kommt man dann um einen B-Plan rum ?!!? In der HOAI habe ich mal nachgeschaut, ich denke dass wir da auf 7000-9000€ kommen würden. |
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