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noone: Offline
Beitrag Datum: 27.07.2005 Uhrzeit: 16:27 ID: 10208 | Social Bookmarks: tja das ist das Problem bei den Stundensätze eines freien Mitarbeiters...... wenn ich alle meine Abgaben und Unkosten korrekt berechne und dann ein Satz von 20-25 Euro als angemessen bewerte kommt hier immer wieder Unverständnis als Reaktion........ wenn man beachtet, dass der Arbeitgeber durch den Stundenlohn eines freien Mitarbeiters keine Nebenkosten hat, ist ein solcher Satz für ihn auch keineswegs zu hoch...... zurück zum Thema: Florian, du solltest ausser Krankenkasse Dir auch Gedanken über Rentenvorsorge und Steuerabgaben machen, denn auch wenn du studierst, irgendwann kommst du über den Freibetrag und musst von deinem Erwirtschafteten dann noch Steuern abdrücken. dann merkst du auf einmal, dass du für ein Hungerlohn gearbeitet hast.......... |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 27.07.2005 Uhrzeit: 17:38 ID: 10211 | Social Bookmarks: Hi Florian, 115,93 EUR ist der Mindestsatz bei freiwillig Versicherten den ich ab meinem 30. Lebensjahr zahlen mußte, da ich Einnahmen unter der gesetzlichen Bemessungsgrenze von 805 EUR hatte. Sofern du mehr Einnahmen hast, egal mit oder ohne Job, zahlst du entsprechend mehr Beiträge. Den Rest der dir dann droht, hat noone angesprochen. max |
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