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Beitrag Datum: 27.11.2005 Uhrzeit: 23:22 ID: 11997 | Social Bookmarks: @keen: die selbe Qualifikation der Bachelor Abgänger wie die Dipl ings???? wieso studieren die denn länger?? und noch was: soweit ich weiß, wird ein Bachelor Abgänger nicht in die Architektenkammer kommen........ kläre uns doch bitte noch zu diesem Punkt auf, was in dem 10 Thesen PApier steht....... |
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Beitrag Datum: 27.11.2005 Uhrzeit: 23:25 ID: 11998 | Social Bookmarks: Das sagt die Kammer RLP zu dem Thema: Berufsqualifizierung und Europatauglichkeit entscheidend: Kammer lehnt sechssemestrige Ausbildungsgänge für Architekten ab Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz akzeptiert grundsätzlich Bachelor- und Masterstudiengänge als neue, zusätzliche Studienstruktur in der Architektenausbildung neben dem Diplomstudiengang. Voraussetzung ist allerdings, dass der erste Studienabschluss mit Bachelorexamen eine Berufsqualifikation für die Tätigkeit als Architekt gewährleistet. Erst ein mindestens achtsemestriges Studium mit dem Abschluss Bachelor sichert diese Berufsqualifizierung und eröffnet nach Eintragung in die Architektenliste die berufliche Freizügigkeit in Europa. Ein anschließendes mindestens zweisemestriges Masterstudium steigert die fachliche Qualifikation und verbessert die Berufsmöglichkeiten international. Für sechssemestrige BA-Absolventen eines Architekturstudiums sieht die Architektenkammer weder Bedarf am Arbeitsmarkt, noch Chancen einer adäquaten Vergütung. |
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Beitrag Datum: 27.11.2005 Uhrzeit: 23:26 ID: 11999 | Social Bookmarks: und: Wer darf als Architekt arbeiten? Bisher ist in der Regel der Abschluss eines vierjährigen bzw. achtsemestrigen Diplomstudiums zwingend Voraussetzung für die Eintragung in das Berufsverzeichnis, die Architektenliste. Damit ist die Erlaubnis, den Beruf eigenständig und freiberuflich auszuüben sowie die Bauvorlageberechtigung verbunden. Die Konsequenz ist, dass derjenige, der nur über einen dreijährigen Bachelorabschluss verfügt, auch nicht Architekt sein kann. Dies gilt umsomehr, als die europäische Architektenrichtlinie berufliche Freizügigkeit und Niederlassungsrecht in der EU von einem mindestens vierjährigen Architekturstudium abhängig macht. Auf einer gemeinsamen Konferenz der Architektenkammern Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen im Jahr 2000 hielt es keiner der Hochschuldekane für möglich, das Architekturstudium auf drei Jahre zu verkürzen. Wichtige neue Fächer und notwendige Einflüsse auf das Architekturstudium, wie z. B. "nachhaltiges Bauen", "ökologisches Bauen", "kostengünstiges Planen und Bauen", "Bauen im Bestand" sind wesentliche Herausforderungen der heutigen Zeit an die Architekten. Sie führen zu weiterem Druck auf die jetzt vierjährig angelegten Studien mit der Folge, dass selbst eine vierjährige Regelstudienzeit eigentlich zu kurz ist, um sich das notwendige Wissen anzueignen. Dekane und Kammern kamen einhellig zu dem Ergebnis, dass eine weitere Verkürzung ohne erheblichen Qualitätsverlust nicht denkbar ist. Hieraus folgt, dass eine dreijährige Ausbildung eine völlig unzureichende Ausbildung für Architekten ist. Alle Kammern können deshalb der Eintragung der Absolventen dieser Studiengänge in das Berufsverzeichnis nicht zustimmen. Der Schutz der Berufsbezeichnung "Architekt" dient vor allem dem Verbraucherschutz. Der Verbraucher muss sich darauf verlassen können, dass nur derjenige sich "Architekt" nennen darf, der die für die Berufsausübung notwendigen Kenntnisse und Berufserfahrungen erworben hat. Diese Position wird auch von den Hochschulen vertreten. Nach nur drei Jahren Studium kann die für eine Architektentätigkeit gebotene Ausbildungsqualität nicht vorhanden sein. Bereits jetzt haben die vierjährigen Absolventen erhebliche Schwierigkeiten, adäquate Anfangsstellungen zu finden. Dann stellt sich aber die Frage: Wenn das dreijährige Bachelorstudium nicht zum Beruf "Architekt" qualifiziert, zu welchem Beruf könnte der Abschluss dann befähigen? Wir können einen solchen Beruf am Arbeitsmarkt nicht erkennen, es sei denn, es würde zu einer Verdrängung der bisherigen Bauzeichner und Bautechniker kommen! |
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Beitrag Datum: 27.11.2005 Uhrzeit: 23:26 ID: 12000 | Social Bookmarks: Was folgt daraus: wenn man 8 Semester Bachelor studiert, ist man trotzdem drin????? |
ehem. Benutzer Registriert seit: 25.11.2005
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keen: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 27.11.2005 Uhrzeit: 23:36 ID: 12002 | Social Bookmarks: SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 10 Thesen zur Bachelor- und Masterstruktur in Deutschland Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.06.2003 Die Einführung einer gestuften Studienstruktur mit Bachelor- und Masterstudiengängen ist ein zentrales Anliegen deutscher Hochschulpolitik. Mit ihr verbindet sich eine weitreichende organisatorische und inhaltliche Reform der Studiengänge, die zu einer stärkeren Differenzierung der Ausbildungsangebote im Hochschulbereich führt. Gestufte Studiengänge eröffnen ein Studienangebot, das von Studienanfängern, Studierenden und bereits Berufstätigen flexibel entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen nach Qualifikation genutzt werden kann. Sie tragen damit zu kürzeren Studienzeiten, deutlich höheren Erfolgsquoten sowie zu einer nachhaltigen Verbesserung der Berufsqualifizierung und der Arbeitsmarktfähigkeit der Absolventen bei. Die neue Studienstruktur gewährleistet internationale Anschlussfähigkeit und damit Mobilität der Studierenden und internationale Attraktivität der deutschen Hochschulen. Klare Strukturvorgaben und eine deutliche Aussage zur Parallelität der herkömmlichen und konsekutiven Abschlüsse sind wichtige Voraussetzungen für die dringend erforderliche umfassende Akzeptanz der neuen Studienstruktur in Wissenschaft und Wirtschaft. 1. Eigenständigkeit der Bachelor- und Masterstudiengänge Die Bachelor-und Masterabschlüsse sind eigenständige berufsqualifizierende Hochschulabschlüsse. Die Integration eines Bachelorabschlusses in einen Diplomstudiengang ist ebenso ausgeschlossen, wie die Verleihung eines Mastergrades aufgrund eines mit Erfolg abgeschlossenen Diplomstudiengangs. 2. Gestufte Studienstruktur Als erster berufsqualifizierenden Abschluss ist der Bachelor der Regelabschluss eines Hochschulstudiums und führt damit für die Mehrzahl der Studierenden zu einer ersten Berufseinmündung. Der Zugang zu den Masterstudiengängen des zweiten Zyklus setzt zwingend einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen äquivalenten Abschluss voraus und soll darüber hinaus von weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen abhängig gemacht werden. 3. Berufsqualifizierung Als Regelabschluss eines Hochschulstudiums setzt der Bachelor ein eigenständiges berufsqualifizierendes Profil voraus, das durch die innerhalb der Regelstudienzeit zu vermittelnden Inhalte deutlich werden muss. Bachelorstudiengänge müssen die für die Berufsqualifizierung notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogenen Qualifikationen vermitteln. 4. Profiltypen Masterstudiengänge sind nach den Profiltypen „stärker anwendungsorientiert“ und „stärker forschungsorientiert“ zu differenzieren und können entsprechend den unterschiedlichen Aufgaben der Hochschulen sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen angeboten werden. 5. Konsekutive und nicht-konsekutive Studienstruktur Der Masterstudiengang kann einen vorausgegangenen Bachelorstudiengang fachlich fortführen und vertiefen oder - soweit der fachliche Zusammenhang gewahrt bleibt fächerübergreifend erweitern (konsekutive Studienstruktur). Als Weiterbildungsstudiengang setzt der Masterstudiengang eine Phase der Berufspraxis und ein Lehrangebot voraus, das die beruflichen Erfahrungen berücksichtigt. 6. Regelstudienzeit und Arbeitsaufwand Die Regelstudienzeiten betragen mindestens 3 höchstens 4 Jahre für die Bachelorstudiengänge und mindestens 1 und höchstens 2 Jahre für die Masterstudiengänge. Bei konsekutiven Studiengängen beträgt die Regelstudienzeit höchstens 5 Jahre. Der Bachelorabschluss setzt somit mindestens 180 ECTS-Punkte voraus. Unter Einbeziehung des Studiengangs bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss sind für den konsekutiven Masterabschluss 300 ECTS-Punkte erforderlich. 7. Gradbezeichnungen Ein einfaches System der Gradbezeichnung ist Voraussetzung für die Akzeptanz des neuen Studiensystems. Für konsekutive Studiengänge werden die Abschlussbezeichnungen Bachelor-/Master of Arts, Bachelor-/Master of Science, Bachelor-/Master of Engineering und Bachelor-/Master of Laws vergeben. Diese Mastergrade dürfen nur dann für Weiterbildungsstudiengänge verwandt werden, wenn sie in ihren Anforderungen einem konsekutiven Masterstudiengang gleichwertig sind. Darüber hinausgehende, insbesondere für den Berufszugang wichtige, detaillierte Informationen zu dem jeweiligen Studiengang und den erworbenen Qualifikationen ergeben sich aus dem Diploma Supplement, das für Bachelor- und Masterstudiengänge zwingend vorgeschrieben ist. 8. Berechtigungen Bachelorabschlüsse verleihen grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse der Fachhochschulen; konsekutive Masterabschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterabschlüsse der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen. Im Einzelnen regeln die Promotionsordnungen der Hochschulen den Zugang zur Promotion. Bei den Berechtigungen werden keine Unterschiede hinsichtlich der Dauer der Studiengänge, der Profiltypen und der Institutionen, an denen die Bachelor- oder Masterabschlüsse erworben wurden, gemacht. 9. Qualitätssicherung und Akkreditierung Bachelor- und Masterstudiengänge sind zu akkreditieren. Die Einhaltung der von der Kultusministerkonferenz gemäss § 9 Abs. 2 HRG beschlossenen ländergemeinsamen Vorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge ist in der Akkreditierung zu überprüfen. 10. Europäischer Hochschulraum Die gestufte Studienstruktur mit Bachelor- und Masterstudiengängen ist wesentlicher Baustein des Europäischen Hochschulraums, der - entsprechend den Zielsetzungen der Bologna-Vereinbarung - bis zum Jahre 2010 geschaffen werden soll. Jedoch können wichtige Gründe für eine Beibehaltung der bewährten Diplomabschlüsse auch über das Jahr 2010 hinaus sprechen. |
ehem. Benutzer Registriert seit: 25.11.2005
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keen: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 27.11.2005 Uhrzeit: 23:40 ID: 12003 | Social Bookmarks: Hier ist dieses Thesen - Blatt, mehr weiß ich leider auch nicht. Kanns mir aber eigentlich auch nicht vorstellen. Ist halt ein ewiges Hin un Her. |
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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 27.11.2005 Uhrzeit: 23:46 ID: 12004 | Social Bookmarks: Der Bezug zur Architektur fehlt doch völlig - das ist der allgemeine Rahmen, innerhalb dessen die fachspezifischen Kleinkriege um Details toben ... |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 28.11.2005 Uhrzeit: 01:51 ID: 12005 | Social Bookmarks: Richtig, das geht voll am Thema vorbei - dies ist lediglich der Beschluss der Kultesminister. Anwendbar auf alle Studienfächer. Da ist die Kammer ja offensichtlich anderer Meinung |
ehem. Benutzer Registriert seit: 25.11.2005
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keen: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 28.11.2005 Uhrzeit: 11:22 ID: 12007 | Social Bookmarks: Dann versteh ich aber nicht warum die Architektenkammer dann so etwas rausgibt wenn sie anscheinend anderer Meinung ist. Wie schon in einem anderen Posting beschrieben hat dieses Blatt eine Freundin von mir direkt von der Architektenkammer erhalten. Mit der Aussage, so sinngemäß man muss sich als Bachelor - Student nicht die Sorgen machen dass der Abschluß nichts wert ist, man sollte nur die künftigen Arbeitgeber aufklären, dass der Bachelor mittlerweile gleichzusetzen ist wie Diplom an einer Fh ( Bezug auf Thesenpunkt 8 ) da diese Bachelor/ Master Umstellung einfach noch nicht akzeptiert werden will. Und in die Kammer aufgenommen wird man dann wohl nach diesen 2 Jahren Berufserfahrung. Da mich diese Umstellung aber nicht selbst betrifft, kann ich hier natürlich nur das wiedergeben was ich eben von anderen Bachelor - Studenten erfahren hab die sich bei der Architektenkammer erkundigt haben. |
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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 28.11.2005 Uhrzeit: 13:00 ID: 12009 | Social Bookmarks: Ein 4-jähriger Bachelor (=8 Semester) soll wohl von den Kammern so anerkannt werden, wie das alte FH-Diplom, da er der gleichen Studiendauer entspricht. So wird's wohl kommen; das ist die Logik. Nur 3-jährige Bachelors müssen bangen und sich fürchten ... |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 28.11.2005 Uhrzeit: 21:52 ID: 12026 | Social Bookmarks: und was bedeutet 4 jähriger Bachelor? daß er ein jahr länger studiert als die Regelstudienzeit???? kann wohl nicht gemeint sein. Oder sind die Bachelor Studiengänge an der Uni 4 Jahre? Da kenn ich mich nicht so gut aus. Was Keen Beschreibt, ist ja wohl mehr als heuchlerisch: die Kammer sagt, der Abschluss wäre so viel wert wie das Diplom, man sollte bei Einstellung darauf hinweisen. Im selben Zug läßt sie aber diese Bachelor Studenten nicht in die Kammer...... |
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mika: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 29.11.2005 Uhrzeit: 01:16 ID: 12029 | Social Bookmarks: An Universitäten ist der Bachelor 6 Semester lang. Der Grund, aus dem die Architektenkammer den Bachelor nicht anerkennt ist ganz einfach: es soll eine Schwemme weniger qualifizierter vorlageberechtigter Architekten verhindert werden. Durch den Bachelor hat man zwar einen anerkannten Abschluss, mit dem man ein ordentliches Gehalt verlangen darf, man ist aber nicht befähigt, Bauvorlagen einzureichen - selbstständig als Architekt zu arbeiten. Der Bachelor stellt für viele Architekturbüros eine Möglichkeit dar architektonisch qualifizierte Angestellte einzustellen, ohne ordentliche Architektengehälter oder Honorare zu zahlen. Gleichzeitig stellet es aber auch sicher, dass keine billige Konkurrenz zu vorlageberechtigten Architekten entsteht. Mich persönlich stört nur die eingeschränkte Möglichkeit eigene Schwerpunkte im Studium zu schaffen. Grüße Michael |
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 29.11.2005 Uhrzeit: 01:43 ID: 12030 | Social Bookmarks: Zitat:
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Social Bookmarks: Wenn es mit den Bachelor-Studiengängen genauso läuft wie mit dem alten FH-Diplom, dann wird man die effektive Studiendauer von 8 Semestern sowieso locker überschreiten (falls die Architektenkammer nur die Studienzeit interessieren sollte). An den FHs, die ich kenne, hiess es in der Vergangenheit auch 8 Semester Regelstudienzeit, was aber selbst bei intensivstem Studieren frühestens in 10 Semestern zu schaffen war. Der Schnitt der FH-Abgänger lag oft zwischen 13 und 14 Semestern, womit sie auch nicht weniger studiert (oder gelernt) hatten, wie ihre Kollegen von der Uni. | |
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Francis: Offline
Beitrag Datum: 29.11.2005 Uhrzeit: 14:40 ID: 12036 | Social Bookmarks: @Archimedes "Wenn es mit den Bachelor-Studiengängen genauso läuft wie mit dem alten FH-Diplom, dann wird man die effektive Studiendauer von 8 Semestern sowieso locker überschreiten (falls die Architektenkammer nur die Studienzeit interessieren sollte)." Das nützt dem Absolventen aber wenig, es zählt doch nicht die Zeit, die man selbst gebraucht hat, sondern die Zeit die angesetzt war. Wenn der Bachelor auf 6 Semester läuft, und du brauchst dafür aber 8 oder sogar 10 Semester, nimmt dich die Kammer trotzdem nicht... |
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