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Wermaus: Offline
Ort: NRW Beitrag Datum: 27.04.2006 Uhrzeit: 13:53 ID: 15397 | Social Bookmarks: Hallo! Ich habe mein Studium gerade abgeschlossen und bewerbe mich auch schon fleissig aber mein Problem ist eigentlich das ich gar nicht so richtig weiss was ich jetzt alles damit anfangen kann. Darf ich schon die Bauleitung übernehmen oder brauch ich jemanden der mir das alles absegnet usw. Was darf ich als selbständiger eigentlich so machen und wie sieht es mit den ganzen Versicherungs Angelegenheiten aus? Jeder erzählt einem in diesen Gebieten was anderes und doch sind sie sich alle nicht so recht einig. Ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen klarheit verschaffen. Danke und Gruss Wermaus |
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audovis: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 27.04.2006 Uhrzeit: 14:25 ID: 15399 | Social Bookmarks: Hallo! Mich würde mal interessieren, wo Du wohnst, denn die Bestimmungen sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Ich stand vor gar nicht so langer Zeit am gleichen Punkt und ich hab mich schon oft gefragt, warum einen das nicht mal so nebenbei im Studium erzählt wird. Du wirst ja sicherlich schon gehört haben, daß Du Dich nicht "Architektin" offizell nennen darfst, wenn Du nicht Kammermitglied bist. Das schließt dann auch ein, daß Du nicht bauvorlagenberechtigt bist. In manchen Bundesländern ist es so geregelt, daß man dafür nur eine gewisse Anzahl an Jahren gearbeitet haben muß in anderen mußt Du dann tatsächlich auch Kammermitglied sein. Willst Du Dich auf Bauleitung festlegen? Hast Du denn vor Dich selbständig zu machen? Gruß audovis |
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Wermaus: Offline
Ort: NRW Beitrag Datum: 27.04.2006 Uhrzeit: 14:37 ID: 15400 | Social Bookmarks: Danke schon mal im voraus hier kurz die Antworten auf die Fragen. Also ich wohnen in NRW und am Anfang würde ich ganz gerne überall mal reinschnuppern und Erfahrungen sammeln. Spezialisieren möchte ich mich eigentlich gerne auf die Denkmalpflege, aber ich finde vorher sollte ich möglichst viel praktische Erfahrung sammeln. |
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milivanili: Offline
Ort: Wuppertal Beitrag Datum: 27.04.2006 Uhrzeit: 14:52 ID: 15402 | Social Bookmarks: Das heisst also, wenn ich das richtig verstehe: Gleich nach dem Studium zur Kammer (AKNW) laufen und anmelden? Bin auch aus NRW. |
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audovis: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 27.04.2006 Uhrzeit: 15:21 ID: 15404 | Social Bookmarks: NEIN! Geht ja auch gar nicht. Man muß bei den Kammern zwischen 2 und 3 Jahren Berufserfahrung nachweisen und dabei in allen 9 Leistungsphasen tätig geworden sein. |
ehem. Benutzer Registriert seit: 09.01.2006
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tenorvision: Offline
Beitrag Datum: 27.04.2006 Uhrzeit: 15:25 ID: 15405 | Social Bookmarks: in nrw 2jahre berufserfahrung in allen leistugsphasen( soweit ich weiss nachweislich) zusätzlich 80 fortbildungsstunden welche du bei der architektenkammer nrw absolvieren muss bevor du in selbige eintreten darfst. gehe mal auf die seite der kammer, dort kannst du dir das fortbildungsangebot reinziehen...ist sogar einiges recht interessantes und nützliches dabei.. mfg tenorvsion |
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audovis: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 27.04.2006 Uhrzeit: 19:34 ID: 15411 | Social Bookmarks: Aber nicht, daß hier falsche Schlüsse gezogen werden, denn auch ohne Bauvorlagenberechtigung kannst Du sämtliche Leistungsphasen durchlaufen, also durchaus auch Bauleitung. Ok, damit ist Dir natürlich noch nicht viel weiter geholfen. Vielleicht hast Du ja auch konkretere Fragen. |
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Francis: Offline
Beitrag Datum: 27.04.2006 Uhrzeit: 21:31 ID: 15413 | Social Bookmarks: "Also ich wohnen in NRW und am Anfang würde ich ganz gerne überall mal reinschnuppern und Erfahrungen sammeln. Spezialisieren möchte ich mich eigentlich gerne auf die Denkmalpflege, aber ich finde vorher sollte ich möglichst viel praktische Erfahrung sammeln." Also reinschnuppern und Erfahrung sammelt man eigentlich am besten in einem Architekturbüro und nicht selbständig... Wieviel Erfahrung hast du denn bereits im Architekturbüro bisher gesammelt??? |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 28.04.2006 Uhrzeit: 00:01 ID: 15418 | Social Bookmarks: Eigentlich werden wir durch die Kammer jeglicher Privilegien unserer Ausbildung beraubt. Prinzipiell dürfen wir machen, was ausser uns auch Metzger oder Bäcker machen können, die dürfen nämlich auch Bauleiter spielen wie sie wollen. |
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