Social Bookmarks: Zitat:
Da steht allerhöchstens drin, was ein Student können muss um den Abschluss erhalten zu können, aber keine Details zur Lehre der Professoren. Natürlich ist ein Professor für Baurecht nicht dazu da, Bauphysik zu unterrichten. Was er aber in Baurecht lehrt ist so ziemlich Ihm überlassen. Die Prüfungsordnung ist ja kein Lehrplan wie in der Schule - ausserdem wer soll dem einem Professor sagen was er lehren soll. Der Professor ist ja eingestellt worden, weil er Fachmann in seinem Gebiet ist. Zitat:
Der Unterschied zwischen einem FH Professor und einem Uniprofessor ist der, dass der FH Professor für die Lehre eingestellt wurde, der Uniprofessor aber auch Forschung betreiben soll oder gar muss.
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noone: Offline
Beitrag Datum: 11.07.2006 Uhrzeit: 01:19 ID: 16928 | Social Bookmarks: Soweit ich weiss, wird unipolitisch über den Prüfungsausschuss ein grober Rahmen schon vorgegeben. Ein Professor weiss also im Groben, welche Inhalte er in seinem Fachgebiet unterrichten muss. Florian, hast du schon mal einen Professor mit FH Abschluss an einer Uni unterrichten sehen? Würde mich mal interessieren, ob es so was gibt...... |
Social Bookmarks: Zitat:
Wie seiht den gute Forschung bei einem Professor fü Architektur aus? Das Beste ist doch wahrscheinlich, wenn er selber erfolgreich ein Büro führt und mit beiden Beine im Beruf steht. Rein theoretische Tätigkeit an der Hochschule sorgt doch schnell für eine praxisferne Entwicklung und Lehre. Ich konnte im Studium am Meisten von den Professoren profitieren, die selbst erfolgreich gearbeitet haben. | ||
Social Bookmarks: Zitat:
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Social Bookmarks: An der ETH Zürich gab es mal zumindest einen Gastprofessor, der gar keinen Abschluss hatte... zur Forschung: http://www.watergy.de/neu/index.shtml http://www.a.tu-berlin.de/GtE/forsch...klim_Opti.html
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stefwilde: Offline
Ort: Münster
Hochschule/AG: Bauaufsicht und Städtebauangelegenheiten Beitrag Datum: 11.07.2006 Uhrzeit: 11:18 ID: 16933 | Social Bookmarks: Huch, das ist ja ein ziemlich gut „besuchter“ Thread… Drum muss ich jetzt mal kurz zitieren: Zitat:
Ob mich ein Uni-Studium besser vorbereitet hätte, auf meinen jetzigen Job…? Ein Studium in einer anderen Fachrichtung, halt z.B. Städtebau oder Raumplanung sicher. Aber das klassische Uni-Architektur-Studium wohl eher nicht. Ich kenne allerdings leider auch nicht sämtliche Lehrinhalte sämtlicher Unis, und da scheint es ja durchaus Unterschiede zu geben, was die jeweilige Gewichtung von v.a. Entwurfsfähigkeiten und -konzeption angeht. Da der Unterschied allerdings vor allem da zu liegen scheint – wie ja auch der Thread hier bestätigt – und weniger an einer wissenschaftlicheren Herangehensweise (das ist DAS Argument für die Regelung, soviel ich weiß) an der Uni, finde ich es durchaus nicht gerechtfertigt, den FH-Absolventen den Weg in den höheren Verwaltungsdienst zu verwehren. Ich für meinen Teil halte meine Ausbildung für ebenso wissenschaftlich oder nichtwissenschaftlich wie das vergleichbare Studium z.B. an der Uni KA – da habe ich durch eine Bekannte den direkten Vergleich. Aber wie hier auch deutlich geworden ist – die jeweilige Ausrichtung des Studienganges hängt immer stark von der FH/Uni ab und insbesondere von den Profs und deren speziellem Angagement. Entscheidend für meine derzeitige Tätigkeit ist vor allem ein ausgeprägtes Interesse am Baurecht und die Fähigkeit dieses auch mal unwilligen Kunden einigermaßen zu vermitteln bzw. Lösungswege aufzuzeigen. Neben umfassenden Kenntnissen der jeweiligen Rechtsgrundlagen ist also z.T. schon auch entwerferisches Geschick gefragt. Außerdem muss man sich ja mit seinen Kunden auf irgendeine Weise verständigen können, wofür das Studium der Architektur – zumindest im Bereich Bauaufsicht – schon hilfreich ist. Alles andere jedoch wurde mir zwar in den Grundzügen durchaus vermittelt (an meiner FH dem Vernehmen nach weitgehender als anderswo) der tiefere Einstieg in die Materie aber hing nur von meinem persönlichen Interesse ab. Möglicherweise geht es bei der Regelung aber auch darum, die Nicht-Abiturienten aus den Führungsebenen auszuschließen!? Beim höheren Verwaltungsdienst wird ja immer auch die Fähigkeit zur Führung vorausgesetzt. Und dazu möchte man ein gewisses Maß an Allgemeinwissen und Fähigkeit zur konzentriert wissenschaftlichen Arbeit auf diesen Ebenen ansiedeln, von dem ich jetzt mal unterstelle, dass man dies nur auf dem Gymnasium vermittelt bzw. nur über die allgemeine Hochschulreife bescheinigt bekommt. Sollte dies der Grund für die Regelung sein, finde ich allerdings, sollte man das auch so schreiben/handhaben… Schließlich sind die FHs schon längst nicht mehr überwiegend besetzt mit Fachhochschulreifen incl. Ausbildung, sondern beziehen ihre Klientel zu großen Teilen auch aus den Abiturienten. (Auch wenn man mir von Prof-Seite im Grundstudium – im Vergleich zu den Bauzeichnern – noch gesagt hat: „Achja, diese verflixten unwissenden Abiturienten gibt es ja auch noch – aber vielleicht hören Sie ja auf…“) Kurz gesagt: Ich habe auch keine Ahnung, was diese Regelung soll, schließlich sind die Ausbildungen nicht so unterschiedlich und zu den speziellen Anforderungen im höheren Dienst bekommt man in beiden Richtungen genau so viel oder genau so wenig mit… Sinnvoller als die existierende Handhabung wäre m.E. ein Einstellungstest vor dem Referendariat, in dem man abtestet, wie geeignet und vorbereitet der jeweilige Bewerber für die zu erwartenden Aufgaben tatsächlich ist. Ansonsten ist es schon frustrierend, dass im Prinzip jeder – auch nur mäßig an der Sache oder am Geld interessierte - Uni-Absolvent den Weg zum höheren Verwaltungsdienst gehen kann und sich so einen deutlichen Vorteil über eine gute, bezahlte Zusatzausbildung schaffen kann, nur weil er halt grad keinen anderen Job bekommt, während dies dem FH-Absolventen auch nach einiger Berufserfahrung im öffentlichen Dienst und erwiesenem Interesse und Fähigkeit verwehrt bleibt bzw. er einen Umweg über ein weiteres Studium gehen muss. :mad: Grüße, das Stef | |
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tenorvision: Offline
Beitrag Datum: 11.07.2006 Uhrzeit: 12:19 ID: 16934 | Social Bookmarks: Zitat:
soweit ich da richtig informiert bin findet das turnusmässwig im wechsel mit anderen lehrstühlen statt. meines erachtens das richtige modell, da die eine proffessur innehabenden personen nicht im elfenbeinturm der wissenschaften oder künste leben, sondern einfach wissen wie der hase läuft.... MFG tenorvision | |
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timovic: Offline
Beitrag Datum: 11.07.2006 Uhrzeit: 19:54 ID: 16946 | Social Bookmarks: Zitat:
Ich selbst war aber überrascht, als mir eine Hochschulwechselerin erzählte (von der FH Kaiserslautern kommend), dass man dort wohl in Bauko in der Regel Standarddetails durchpaust und sie jetzt bei uns ziemliche Probleme hat, weil man hier keinen Blumentopf mit sowas gewinnt. Dafür hat man dort aber zig SWS Zeichnen, bei uns NULL . Ich finde zwar gut, dass die Hochschulen so ihre eigenen Profile entwickeln, aber leider kommunizieren sie das nicht deutlich genug. Bei uns steht z.B. nur sinngemäß auf der Homepage, dass Platz für alle ist, egal ob Häuslebauer oder Fantast. Und da hier auch schon mal die Diplomarbeiten ins Spiel kamen: wir können zwischen Regeldiplom (vorgegebene Aufgabe) und freiem Diplom wählen. Zumindest an der TUM ist das wohl ähnlich geregelt, also auch dort kein Unterschied. | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
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noone: Offline
Beitrag Datum: 11.07.2006 Uhrzeit: 20:31 ID: 16950 | Social Bookmarks: Daß wenige Profs alles machen, habe ich nie behauptet, ich bestätige dich voll und ganz in der Aussage, daß ein Prof in der Regel 2 Lehrstühle hat. Dies ist an der FH die Regel und an der Uni die Ausnahme. Dort gibts erheblich mehr Profs mit einem Lehrstuhl als mit zwei. Und Punkto Bauko an der FH KL kann ich dich bestätigen: das Niveau ist dort nicht sehr stramm, jedoch muss man fairerweise sagen, dass das Abpausen von Standarddetails in Bauko nur im Vordiplom erwünscht und ausreichend ist, im Hauptstudium muss man dann doch schon ein bischen mehr machen......... |
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